Zusammenhang Augenschädigend und Hautätzend im EU-Gefahrstoffrecht

In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), dem Gefahrstoffrecht auf europäischer Ebene zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, wird zwischen schädlichen Wirkungen auf das Auge und auf die Haut unterschieden.