Zusammenhang Augenschädigend und Hautätzend im EU-Gefahrstoffrecht

In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), dem Gefahrstoffrecht auf europäischer Ebene zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, wird zwischen schädlichen Wirkungen auf das Auge und auf die Haut unterschieden.  Beide Wirkungen haben eigene Einstufungskriterien und Kategorien. Trotzdem hängt die Gemischeinstufung der Augenwirkung auch von der Hautwirkung ab.

Kategorien der schädlichen Augenwirkung nach Gefahrstoffrecht (GHS CLP)

Es wird unterschieden zwischen schwerer Augenschädigung (Kategorie 1) und schwerer Augenreizung (Kategorie 2). Kategorie 1 sagt aus, dass ein durch den Gefahrstoff am Auge entstandener Schaden irreversibel ist, im Beobachtungszeitraum von 21 Tagen. Kategorie 2 beinhaltet im gleichen Beobachtungszeitraum verheilte Reizungen.

Zusammenhang zwischen hautätzender Wirkung und schwerer Augenschädigung

Es ist davon auszugehen, dass Stoffe und Gemische, die Schäden oder Reizungen an der Haut verursachen, ebenfalls schädlich für die Augen sind. Deswegen wird bei der Einstufung von Gemischen auf Grundlage ihrer Inhaltsstoffe sowohl die schädliche Wirkung auf die Augen als auch auf die Haut einbezogen.

Folgende Gefahrenkategorien sind für die Einstufung von schwerer Augenschädigung relevant:

  • Hautätzend der Kategorie 1 A
  • Hautätzend der Kategorie 1 B
  • Hautätzend der Kategorie 1 C
  • Schwere Augenschädigung (Kategorie 1)

Der Anteil aller Inhaltsstoffe, die in mindestens einer dieser Kategorien eingestuft sind, wird zusammengezählt. Ist der Gehalt dieser Bestandteile am Gemisch 3% oder höher, dann wird das Gemisch als schwer augenschädigend eingestuft.

Ausnahme: Für spezifische Konzentrationsgrenzwerte muss eine spezielle Addition durchgeführt werden.

Ätzend-Piktogramm ohne Ätzwirkung?

Die allgemeine Konzentrationsgrenze für Hautätzende Stoffe liegt bei 5%. Es ist also möglich, dass ein Gemisch das GHS-Symbol „Ätzwirkung“ (GHS 05) aufgrund der schwerwiegenden Wirkung auf die Augen zugeordnet bekommt, aber nicht als hautätzend / metallkorrosiv eingestuft ist.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.04.2016

Webinare zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung

In unseren kostenfreien Webinaren erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie mit SDB-Profi Zeit sparen und rechtssichere Sicherheits­datenblätter erstellen.

Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

Weitere interessante Themen

Leuchtende digitale Dokumentensymbole sind durch ein Netzwerk verbunden – symbolisiert die Generalisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
© GeSi Software GmbH

Generalisierung von Gefährdungsbeurteilungen

Wiederholungen: Für und Wider Jeder kennt den Wiederholungs-Effekt der Werbung: Durch das Wiederholen der Kernaussage und der Marke kommt die Botschaft...
Weiterlesen ⏵
Forscher in Schutzkleidung arbeitet im Labor vor dem Hintergrund des EU-Gebäudes mit wehenden EU-Flaggen – Hinweis auf die ab 2025 EU-weite Pflicht zur PCN-Meldung für gefährliche Gemische.
© GeSi Software GmbH
PCN

Ende der Übergangsfrist: Ab 2025 gilt die PCN-Pflicht für alle gefährlichen Gemische

Die Europäische Produktmitteilung (Poison Centres Notification – PCN) ist für viele Hersteller, Formulierer und Händler bereits fest etabliert. Trotzdem...
Weiterlesen ⏵
Viele internationale Flaggen wehen vor blauem Himmel, im Vordergrund sind zwei Sicherheitsdatenblätter mit GeSi-Logo zu sehen. Symbolische Darstellung der Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern für den globalen Einsatz.
© GeSi Software GmbH

Wie Sicherheitsdatenblätter übersetzt werden

Jeder hat wahrscheinlich schon einmal unfreiwillig komisch übersetzte Anleitungen gesehen. Trotzdem ist es wichtig und im Fall von Sicherheitsdatenblättern...
Weiterlesen ⏵