Fachkunde für Gefahrstoff-­Gefährdungs­beurteilungen

Zwei Männer im Gespräch bei einer Sicherheitsunterweisung mit Feuerlöscher – Symbolbild für Fachkunde bei der Durchführung von Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen.

In der Gefahrstoffverordnung, Abschnitt 3, wird auf eine benötigte Fachkunde für Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen hingewiesen. Bevor der Arbeitgeber den Beginn von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufnehmen lässt, wird also eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung benötigt. Selbst Betriebe ohne Mitarbeiter sind davon nicht befreit.