Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern

Nach TRGS 400 [1] sind Sie als Empfänger von Sicherheitsdatenblättern dazu verpflichtet, das SDB auf „offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben“ zu prüfen. Wenn Sie bei der Plausibilitätsprüfung eine Abweichung […]