Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern

Nach TRGS 400 [1] sind Sie als Empfänger von Sicherheitsdatenblättern dazu verpflichtet, das SDB auf „offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben“ zu prüfen. Wenn Sie bei der Plausibilitätsprüfung eine Abweichung feststellen, müssen Sie den Lieferanten kontaktieren und ein korrektes Sicherheitsdatenblatt anfordern.

Plausibilitätsprüfung

Sowohl als Ersteller von Sicherheitsdatenblättern für eigene Gemische als auch als Arbeitsschützer erhalten Sie Lieferanten-SDB für Ihre zugekauften Gemische oder Gefahrstoffe. Sie sollten zunächst also einmal prüfen, ob das SDB formell korrekt ist (z. B. 16 Abschnitte, deutsche Sprache, Aktualitätsstand), aber auch eine inhaltliche Prüfung darf nicht fehlen. Leider hat das REACH-EN-FORCE-Projekt [2] im Jahr 2020 gezeigt, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Einstufung und Kennzeichnung (Abschnitt 2) im SDB korrekt sind. 44 % der Gemische haben mindestens eine Abweichung von geltendem Recht gezeigt.

SDBcheck®

Das Sicherheitsdatenblatt auf formelle Abweichungen zu prüfen, fällt einem noch relativ leicht. Schwieriger sieht es aus, wenn man Einstufung und Kennzeichnung prüfen möchten. Mit unserem kostenfreien Online-Tool SDBcheck® können Sie genau dies einfach und schnell erledigen. Hierfür laden Sie Ihr Sicherheitsdatenblatt hoch, prüfen im Abgleich, ob alle Inhalte korrekt ausgelesen wurden, und führen den Check durch. SDBcheck® berechnet nun anhand der CLP-Verordnung [3], ob die Gemisch-Einstufung mit den Informationen zu den Inhaltsstoffen, physikalisch-chemischen Gefahren und Toxizitäts- und Ökotoxizitätsdaten übereinstimmt. Im Idealfall erhalten Sie das Ergebnis, dass Ihr Sicherheitsdatenblatt plausibel eingestuft ist und auch die Kennzeichnung korrekt aus der Einstufung ermittelt wurde.

Abweichungen – Was tun?

In der Realität wird es Ihnen leider häufig passieren, dass das gecheckte SDB als nicht-plausibel angezeigt wird und eine Abweichung ermittelt wird. In diesem Fall gibt die TRGS 400 vor, dass der Lieferant kontaktiert wird. Dies ist ebenfalls unkompliziert über SDBcheck® möglich. Sie haben die Option, einen E-Mail-Versand direkt aus SDBcheck® heraus auszulösen. Der Empfänger erhält das geprüfte Sicherheitsdatenblatt und die Ergebnisseite als Anhang und kann so nachvollziehen, aufgrund welcher Daten die Abweichung berechnet wurde. Für offene Fragen bieten wir ebenfalls kostenfrei die Option an, Ihnen Feedback zum Ergebnis zu geben. Anschließend kann die E-Mail an den Ersteller versendet oder verworfen werden.

Probieren Sie SDBcheck® gleich aus und prüfen Sie so Ihre Lieferanten-SDB auf Plausibilität. In unseren SDBcheck®-Webinaren finden Sie einen guten Einstieg in das komplexe Thema der Plausibilitätsprüfung. Hier zeige ich Ihnen an verschiedenen Beispielen, wie Sie SDBcheck® gut und einfach verwenden können, um Ihre Pflicht nach TRGS 400 zu erfüllen. Melden Sie sich hier gleich kostenfrei an!

Quellen:

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

[2]        REACH-EN-FORCE-Projekt REF 6

[3]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.03.2022

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