Übergangsregelung für die BfR-Produktmeldung verlängert

Am 04.05.2016 wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist für Produktmeldungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung in die Wege geleitet, bei der unter bestimmten Voraussetzungen keine Produktmeldung erforderlich ist. Jetzt bleibt die Frage, wer von der neuen Übergangsregelung eigentlich betroffen ist.