Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung bei Gemischen richtig angeben

Die Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung gehört nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) in Unterabschnitt 14.2. Wurde die Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung schon als Produktidentifikator in Unterabschnitt 1.1 verwendet, ist keine zusätzliche Angabe nötig.
Doch wann ist die Versandbezeichnung ordnungsgemäß, vor allem bei Gemischen?