Neuheiten in der CLP-Verordnung Anfang 2018

Würfel mit dem Schriftzug „Technischer Fortschritt“ liegen auf einer Computertastatur – Symbolbild für Neuerungen durch die 11. ATP der CLP-Verordnung.

Anfang 2018 ergeben sich durch die 8. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) Neuheiten in der CLP-Verordnung. Betroffen sind insbesondere die Ätzwirkung auf die Haut (Hautätzend), Aerosole und die Benennung der Umweltgefahren (Anhang I der CLP-Verordnung).