Neuheiten in der CLP-Verordnung Anfang 2018

Anfang 2018 ergeben sich durch die 8. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) Neuheiten in der CLP-Verordnung. Betroffen sind insbesondere die Ätzwirkung auf die Haut (Hautätzend), Aerosole und die Benennung der Umweltgefahren (Anhang I der CLP-Verordnung).