Aushang der Betriebsanweisung im Betrieb

In der GefStoffV, §14 [1] ist festgehalten, dass für bestimmte Gefahrstoffe Betriebsanweisungen erstellt werden und diese den Beschäftigten zugänglich gemacht werden müssen. Die TRGS 555 [2] geben konkretere Angaben zur Erstellung der Betriebsanweisung. Hier ist auch definiert, dass der Aushang der Betriebsanweisung „möglichst in Arbeitsplatznähe“ erfolgen muss. In diesem Blog-Beitrag beschäftige ich mich damit, was das genau bedeutet.

Allgemeine Anforderungen an die Betriebsanweisung

Nach GefStoffV und den TRGS 555 ist die erstellte Betriebsanweisung die Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Erstellung der Betriebsanweisung. Häufig übergibt der Arbeitsgeber diese Verantwortung jedoch an Gefahrstoffbeauftragte. Weiterhin muss die Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache verfasst werden. Zusätzlich soll die Betriebsanweisung bereits vor Beginn der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff zugänglich gemacht und den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Meist ergibt sich bereits bei der Erstellung die Frage, was das für den Aushang der Betriebsanweisung bedeutet.

Was heißt „in Arbeitsplatznähe“?

Der Begriff „Arbeitsplatznähe“ ist weder in der GefStoffV, noch in der TRGS 555, genauer geregelt. Bei Maschinen-Betriebsanweisungen gestaltet sich die Nähe für den Aushang der Betriebsanweisung häufig einfacher. Hier wird die Betriebsanweisung an der entsprechenden Maschine angebracht oder neben der Maschine aufgehängt. Dies bietet sich beispielsweise auch für Gefahrstoff-Betriebsanweisungen an, die nur in einem bestimmten Abzug oder ebenfalls an einer bestimmten Maschine benötigt werden. Wird der Gefahrstoff jedoch an mehreren verschiedenen Orten oder Maschinen verwendet, stellt sich die Frage, wie die „Arbeitsplatznähe“ nun zu verstehen ist. Der Sinn dieser Arbeitsplatznähe soll natürlich sein, dass ein Beschäftigter, der mit dem Gefahrstoff arbeitet, jederzeit in der Betriebsanweisung einsehen kann, was im Umgang mit dem Gefahrstoff zu beachten ist. Sind nun mehrere Labore auf einem Stockwerk untergebracht, bietet es sich vermutlich an, in jedem der Labore die Betriebsanweisung auszuhängen und nicht nur einmal an einem zentralen Ort.

Fazit

Letztendlich geben GefStoffV und TRGS 555 keine genaue Definition, was unter „Arbeitsplatznähe“ zu verstehen ist. Somit liegt die Verantwortung, einen geeigneten Platz auszuwählen, in der Hand des Arbeitsgebers. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass ein schneller Zugang zur Betriebsanweisung gewährleistet ist. Nach dem Aushang der Betriebsanweisung stellt sich häufig die Frage, wie lange Betriebsanweisungen aufbewahrt werden müssen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits in einem früheren Blog-Beitrag auseinander gesetzt.

Quellen:

[1]        GefStoffV, §14

[2]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 555, Fassung 20.04.2017, Internetpräsenz der BAuA

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