PCN – Was gibt es Neues 2026?

Anfang 2025 gab es vom „Forum for Exchange of Information on Enforcement“ (Forum für den Informationsaustausch im Bereich der Rechtsdurchsetzung) der ECHA eine Studie[1] zur Compliance im Bereich der PCN Meldungen. Die Ergebnisse sind seit Februar 2026 veröffentlicht und zeichnen ein verbesserungswürdiges Bild, das in Zukunft vermutlich durch eine schärfere Umsetzung der geltenden Regeln forciert wird.

Zusätzlich gab es eine Angleichung des Schweizer Meldesystems an die Systematik der PCN-Meldung, wobei noch immer keine 1:1-Verwendung von PCN-Dossiers für das Schweizer System möglich ist.

Compliance Studie

In der Studie „Enforcement of the notifications to the Poison Centres“, die von der ECHA im ersten Halbjahr 2025 durchgeführt wurde und deren Abschlussbericht seit Februar 2026 verfügbar ist, kommt das Forum zu dem Ergebnis, dass ein Teil der PCN-Meldungen Abweichungen zeigen.

Insgesamt waren 19% der geprüften Gemische ohne Meldung, obwohl die Pflicht besteht. Bei 15% der Meldungen hat der vorgeschriebene UFI gefehlt, bei 13% der Meldungen gab es Inkonsistenzen zwischen Meldung und Kennzeichnung, bei 17% der Meldungen zwischen Meldung und Informationen aus dem SDB, vor allem Inhaltsstoffe und Toxizitätsdaten.

Als Fazit und Empfehlung für die Industrie wird noch einmal auf das Ende des Übergangszeitraums für die Harmonisierung von PCN-Meldungen hingewiesen, damit stehen alle Beteiligten in der Lieferkette in der Pflicht, entsprechende Informationen strukturiert bereitzustellen. Es wird dabei besonders der Import aus dem EU-Ausland erwähnt, schon hier müssten alle Informationen REACH- und CLP-konform sein.

Verschärfung der Umsetzung

Auch wenn es bisher keine konkrete Ankündigung gab, lässt sich der Bericht dahingehend interpretieren, dass in Zukunft der Fokus stärker auf einer einheitlichen Umsetzung von Art. 45 der CLP-VO[2] liegen wird, nachdem die Implementierung des Meldesystems mit dem Ablauf des Übergangszeitraums abgeschlossen ist.

Qualität und Konsistenz der Meldungen sowie die Verzahnung von PCN-Meldung, Sicherheitsdatenblatt und Kennzeichnung auf dem Produkt werden in Zukunft stärker kontrolliert werden. Die strukturierte Verwaltung von Rezepturen, UFIs, SDBs und PCN-Meldungen wird an Bedeutung gewinnen.

Mit GeSi³ haben Sie jetzt schon ein System, das diese Verwaltung optimal leisten kann und sogar direkt PCN-Meldungen durchführen kann.

Angleichung des Schweizer Meldungssystems

Die wichtigste Änderung, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist, ist das Ende der Übergangsphase der Schweizer Produktmeldung, die seit diesem Datum für alle gefährlichen Gemische verpflichtend ist und sich mittlerweile stark an der Systematik der europäischen PCN-Meldung orientiert.

Die Schweizer Meldung erfordert einen UFI, für Produkte, die nur in der Schweiz in Verkehr gebracht werden einen speziellen CH-UFI, ansonsten einen EU-UFI. Sie richtet sich nach Art. 48 der Schweizer Chemikalienverordnung[3] und wird über das Schweizer RPC (Register of Products for Chemicals)[4] gemeldet. Für die Meldung benötigt man zwingend eine Vertretung in der Schweiz.

Die Meldedaten sind ebenfalls sehr nahe an den Daten der EU-PCN-Meldung, lediglich das jährliche Marktvolumen ist eine zusätzliche Pflichtinformation.

Weiterführende Inhalte und FAQs

Einen detaillierten Überblick darüber, was genau unter die Mitteilungspflicht für PCN fällt und welche Gemische betroffen sind, finden Sie in unserem Beitrag Mitteilungspflicht für PCN – was fällt darunter?“.

Darüber hinaus geben wir Ihnen in unserem kostenfreien Webinar zur europäischen Produktmitteilung (PCN) in der Praxis einen vertiefenden Einblick in die Umsetzung.

Grundlegende Informationen zur PCN-Meldung finden Sie auf unserer PCN-Informationsseite.

Für ein besseres Verständnis der gesamten Prozesskette der europäischen Produktmeldung empfehlen wir unsere zweiteilige Artikelserie Der Weg zur europäischen Produktmeldung Teil 1 sowie Teil 2, in der die einzelnen Schritte von der Einstufung bis zur finalen Meldung detailliert erklärt werden.

Ergänzend hierzu bieten unsere FAQ-Artikel praxisnahe Antworten auf häufige Fragestellungen rund um die Umsetzung der PCN-Anforderungen: insbesondere zu Fristen und deren Bedeutung, zur Positionierung des UFI im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Etikett, sowie zu UFI-Aktualisierungen und Änderungsanforderungen.

Quellen

[1] Pilot project on the enforcement of the notifications to the Poison Centres

[2] CLP-Verordnung, Art. 45

[3] Verordnung
über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und
Zubereitungen, Art. 48

[4] Schweizer RPC (Register of Products for Chemicals)

Webinare zur europäischen Produktmitteilung (PCN)

In unseren kostenfreien Webinaren halten wir Sie auf dem Laufenden über die Entwicklungen und Änderungen rund um PCN.

Profilbild des Autors

Holger Kirch

M.Sc. Materialwissenschaften – Produktschulungen/Support bei GeSi Software

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