Generalisierung von Gefährdungsbeurteilungen

Wiederholungen: Für und Wider

Jeder kennt den Wiederholungs-Effekt der Werbung: Durch das Wiederholen der Kernaussage und der Marke kommt die Botschaft irgendwann in Unterbewusstsein an.

Diesen Effekt kann man sich – für wichtige Aspekte – auch bei der Gefährdungsbeurteilung zu Nutze machen, gleichzeitig sollte man damit sehr sparsam umgehen.

Wird beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze erstellt, darf man sich zu Recht die Frage stellen, ob Hinweise zur sicheren Nutzung von Treppen und Handläufen hier richtig aufgehoben sind. Wiederholungen können, wie in diesem Beispiel, dann vom Wesentlichen ablenken und die Gefährdungsbeurteilung wird unnötig lang.

Konzentration auf das Wesentliche

Daraus ergibt sich eine wichtige Erkenntnis: Eine Gefährdungsbeurteilung sollte sich konsequent auf ihr Thema konzentrieren. Damit bleibt sie schlank, übersichtlich und lässt sich leichter überarbeiten, wenn sich in der Zukunft Anlass für Änderungen ergeben.

Gleichzeitig weiß der Leser einer solchen Gefährdungsbeurteilung sofort worum es geht und erspart das Lesen von Inhalten, die mit der konkreten Tätigkeit bzw. dem konkreten Arbeitsmittel sonst nichts zu tun haben.

Gefährdungsbeurteilungen für allgemeine Themen

Mit der Generalisierung werden allgemein gültige Inhalte ausgelagert, die (eigentlich) in jeder Gefährdungs­beurteilung vorhanden sein sollten. Das könnte beispielsweise sein:

  • Beleuchtung
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Verkehrswege

Diese Themen werden jeweils in einer eigenen Gefährdungsbeurteilung abgehandelt mit den entsprechenden Maßnahmen und Zuständigkeiten. Durch das Auslagern wird auch die Maßnahmenverfolgung erleichtert, weil die Maßnahmen und deren Erledigung nur in einem Dokument nachgehalten werden müssen.

Im Weiteren werden diese Themen regelmäßig in den übrigen Gefährdungsbeurteilungen nicht mehr aufgegriffen – sofern nicht in einer speziellen Gefährdungsbeurteilung besondere Aspekte zu berücksichtigen sind.

Dokumentation

Ein Rahmendokument beschreibt unter anderem, welche Konzepte zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Anwendung kommen und auf welche Weise diese Konzepte wirken.

In diesem Rahmendokument wird daher festgehalten, welche allgemeinen (= generalisierten) Gefährdungsbeurteilungen für das Unternehmen erstellt wurden und für welche Bereiche des Unternehmens diese gelten.

Ausblick

Neben dem Konzept der Generalisierung gibt es weitere Konzepte zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Allen ist gemeinsam, dass durch die Anwendung der Konzepte Redundanz vermieden und dadurch die Pflegbarkeit erhöht wird.

Im nächsten Blog dieser Reihe wird es um die Spezialisierung von Gefährdungsbeurteilungen gehen und damit um das Konzept der „Mitgeltenden Gefährdungsbeurteilung“.

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