Nach über 10 Jahren seit der letzten Neufassung steht noch dieses Jahr eine Novellierung der Gefahrstoffverordnung [1] an. Mit diesem Thema habe ich mich bereits in einem anderen Blog-Beitrag beschäftigt. Der Fokus liegt unter anderem auf krebserzeugenden Gefahrstoffen. Hier gewinnen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen an Bedeutung. Heute möchte ich darauf eingehen, was es mit diesen Werten auf sich hat.
Akzeptanz- und Toleranzrisiko
Arbeitet man im Arbeitsalltag mit Substanzen, die krebserzeugend wirken, steigt das Risiko, in seinem Leben an Krebs zu erkranken. Dieses Risiko ist eine statistische, messbare Größe. Das Akzeptanz- und Toleranzrisiko gibt dabei jeweils eine gewisse Wahrscheinlichkeit wieder. Bei einer Wahrscheinlichkeit von 4:10.000 (dieser Wert soll zukünftig weiter abgesenkt werden auf 4:100.000) spricht man vom Akzeptanzrisiko. Bis zu diesem Wert ist das Risiko, bei arbeitstäglicher Exposition an Krebs zu erkranken, gering und tolerabel. Überschreitet man diesen Wert bis zu einer Wahrscheinlichkeit von 4:1.000, geht man von einem mittleren Risiko aus. Die Wahrscheinlichkeit 4:1.000 markiert das Toleranzrisiko – bei Überschreiten handelt es sich um ein hohes Risiko, an Krebs zu erkranken. Dieses ist nicht tolerabel. Das Ziel sollte es natürlich immer sein, in einem Bereich des geringen oder mittleren Risikos bei einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zu liegen. [2]
Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen
Bei den gerade beschriebenen Risiko-Werten handelt es sich um stoffunabhängige, statistische Werte. Beim Arbeiten mit einem krebserzeugenden Stoff ist jedoch wichtig, bei welcher Konzentration Akzeptanz- oder Toleranzrisiko erreicht bzw. überschritten werden. Aus diesem Grund werden stoffspezifische Werte benötigt und ermittelt: die Akzeptanz- bzw. Toleranzkonzentration. Hier wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz gemessen. Wird die stoffspezifische Akzeptanzkonzentration eingehalten, ist das Risiko, an Krebs zu erkranken, gering. Zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration liegt man im mittleren Bereich, darüber im hohen Risikobereich. Diese Werte sind also vergleichbar zu Arbeitsplatzgrenzwerten von Stoffen – da es jedoch kaum AGW für krebserzeugende Stoffe gibt, wurden die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen eingeführt. Die Werte sind in der TRGS 910 [2] aufgeführt und müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Was tun bei Überschreitung?
Kann man die Toleranzkonzentration bei einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nicht einhalten, muss die zuständige Behörde darüber informiert werden. Hierbei muss die ermittelte Exposition angegeben werden. Zudem muss ein Maßnahmenplan beigefügt werden, durch den ersichtlich ist, welche Unternehmungen bereits durchgeführt wurden.
Fazit
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit krebserzeugenden Stoffen arbeiten, sollten Sie zukünftig besonders darauf achten, ob es für die verwendeten Stoffe Akzeptanz- oder Toleranzkonzentrationen gibt. Über geeignete Maßnahmen, zum Beispiel eine Absaugung oder ein geschlossenes System, sollte versucht werden, unterhalb der Akzeptanzkonzentration zu bleiben. Verwenden Sie eine Gefahrstoff-Software, zum Beispiel unseren GefStoff-Profi, werden Sie hier unterstützt, indem die Werte automatisiert identifiziert und abgefragt werden können.
Quellen:
[1] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 07/2021
[2] Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 910, Fassung 01.07.2022, Internetpräsenz der BAuA