EuPCS – Neue Kategorisierung für die europäische Mitteilung

EuPCS bedeutet „European product categorisation system“ oder „Europäisches Produktkategorisierungssystem“ und ist ein integraler Bestandteil der neuen europäischen Produktmitteilung ab Anfang 2020. Der eine oder andere Anwender ist sicher schon über verschiedene vereinheitlichte Produktkategorisierungen in Sicherheitsdatenblättern gestolpert. Ein Beispiel ist das use descriptor system (UDS), für die Angabe von relevanten identifizierten Verwendungen aus z. B. Stoffsicherheitsbeurteilungen.

Mit EuPCS gibt es nun eine weitere, vereinheitlichte Kategorisierung, aber wieso? Wer muss diese Kategorisierungen vornehmen und wie kann man sich die Arbeit erleichtern?

Neben den Blog-Einträgen verfasste ich wegen des großen Umfangs ein Whitepaper, mit einer Zusammenstellung, was die neue Produktmitteilung noch so mit sich bringt:

Für was EuPCS verwendet wird

Über das neue Produktkategorisierungssystem, welches Teil der europäischen Produktmeldung ist, sagt der Verordnungstext direkt nur aus, dass es diese Einteilung geben wird und dass eine Spezifizierung seitens der Agentur erfolgen wird.

Der Leitfaden-Entwurf der ECHA zur europäischen Mitteilung „Guidance on harmonised information relating to emergency health response –Annex VIII to CLP” erwähnt dieses Kategorisierungs-System und erklärt, dass es sich um eine harmonisierte Einteilung für statistische Erhebungen zu Vergiftungen und zur behelfsmäßigen Identifizierung von Gemischen in Notfällen handelt.

Statistiken zu Vergiftungen wurden zuvor auch schon erhoben, aber jetzt gibt es eben eine vorgegebene Kategorisierung.

Wer von der Produkt-Kategorisierung betroffen ist

Kurz: Jeder, der europäische Produktmitteilungen zu seinen Produkten anfertigen muss.

Das heißt, jeder Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der ein physikalisch oder gesundheitlich gefährliches Gemisch in Verkehr bringt, muss eine Produktmeldung für alle relevanten Mitgliedsstaaten anfertigen.

Also: Gemische mit mindestens einem H-Satz, der mit 2 oder mit 3 beginnt, mit einigen wenigen Ausnahmen (siehe Anhang VIII der CLP-Verordnung).

Geht Ihr Produkt an End-Verbraucher, dann könnten Sie schon Anfang 2020 die Informationen für eine fertige Mitteilung brauchen. In folgender Tabelle sehen Sie, ab wann die Mitteilungen für die relevanten Mitgliedsländer durchgeführt werden müssen:

PCN Einführung
© GeSi Software GmbH

Hilfestellungen für die Kategorisierung

Hilfe bietet der Leitfaden „The European product categorisation system: A practical guide“ der ECHA selbst, veröffentlicht auf der neuen Poison Centres Internetpräsenz. Unter anderem wird in dem Leitfaden auch erklärt, wie Sie Einteilungen aus dem use decriptor system (UDS) in dieses neue EuPCS-Format einbringen können.

Wir informieren Sie zudem aktuell auf unserer PCN-Informationsseite.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.12.2018

Verordnung (EU) 2017/542: Anhang VIII der CLP-VO (Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen), Stand 23.03.2017

Leitfaden The European product categorisation system: A practical guide, ISBN 978-92-9020-599-9, ECHA, Dez. 2018

Leitfaden-Entwurf der ECHA: Guidance on harmonised information relating to emergency health response –Annex VIII to CLP, Entwurf Version 1.0, März 2019

PCN für alle gefährlichen Gemische

Webinare zur europäischen Produktmitteilung (PCN)

In unseren kostenfreien Webinaren halten wir Sie auf dem Laufenden über die Entwicklungen und Änderungen rund um PCN.

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