Seit November 2017 gibt es eine aktualisierte Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung). Durch diese Aktualisierung erhält die Verordnung einen Anschluss an die in Europa gültige Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und deren Bezeichnungen. Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen beschreibt unter anderem diese Veränderungen in der Gefahrstoffverordnung. Doch was davon ändert den Umgang mit Gefahrstoffen in der Praxis?
Veränderungen im Überblick
Die meisten Veränderungen basieren auf der Anpassung an die CLP-Verordnung und haben daraus resultierende Veränderungen zur Folge. Ganz allgemein ist zum Beispiel die Formulierung “Zubereitungen” durch die in der CLP-Verordnung übliche “Gemische” ersetzt worden. Aber es gibt auch speziellere Veränderungen, die eine höhere Klarheit beim Einsatz der GHS-Einstufung in Verbindung mit dieser Verordnung schaffen. Die Gefährlichkeitsmerkmale sind den Gefahrenkategorien gewichen. Bei deren Definition wird direkt auf die CLP-Verordnung verwiesen. Der Begriff “Gefahrstoff” orientiert sich jetzt ebenfalls ausschließlich an Begrifflichkeiten der CLP-Verordnung.
Für die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (§6 der Gefahrstoffverordnung) gibt es eine präzisere Formulierung für das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung im Fall von Stoffen oder Gemischen, die keine Prüfdaten in bestimmten Gefahrenbereichen haben (§6 (14)). Für die entsprechenden Gefahren werden Gefahrenkategorien und -klassen angegeben, die im Zweifelsfall Verwendung finden. Auch hier ist das Vorgehen mit der CLP-Verordnung als Grundlage direkt anwendbar geworden.
Neben den Hinweisen auf die CLP-Verordnung wurden noch andere Rechtsquellen aktualisiert oder ausgetauscht, um die Gefahrstoffverordnung aktuell zu halten.
Auswirkungen
In der Praxis vereinbart sich die neue Gefahrstoffverordnung besser mit der gesetzlich bedingten, überwiegend verwendeten Einstufung auf Grundlage der CLP-Verordnung. Zum jetzigen Zeitpunkt (2017) ist die CLP-Einstufung bereits bei allen Sicherheitsdatenblättern verpflichtend. Außerdem sind nur noch Restbestände mit der alten Kennzeichnung im Umlauf.
Quellen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Stand November 2016
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 01.04.2016