In welchen Sprachen muss ich meine Betriebsanweisungen bereitstellen?

Eine Betriebsanweisung muss nicht grundsätzlich in der Muttersprache der Beschäftigten bereitgestellt werden. Entscheidend ist vielmehr, dass sie für die betroffenen Beschäftigten verständlich ist und im Arbeitsalltag sicher angewendet werden kann. Gerade bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Betrieben und Laboren dient sie dazu, über auftretende Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen zu informieren. [1,2] Warum die häufig genannte Muttersprache dafür rechtlich nicht der alleinige Maßstab ist, lässt sich anhand der GefStoffV, der TRGS 555 und einschlägiger Praxishinweise einordnen. [3]

Rechtliche Grundlagen

Die GefStoffV [1] und die TRGS 555 [2] stellen die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer Betriebsanweisung dar. Die Pflicht zu einer Betriebsanweisung, die einer Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, wird in § 14 GefStoffV beschrieben und durch die TRGS weiter konkretisiert. Laut diesen Vorgaben ist die Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache bereitzustellen. Weitere Details dazu, wann eine Betriebsanweisung erstellt werden muss, können hier nachgelesen werden. Die TRGS stellt hierbei klar, dass sich daraus nicht zwangsläufig ergibt, dass eine Betriebsanweisung in der Muttersprache der Beschäftigten verfasst werden muss (Kapitel 3.1 Abs. 8) – hier weicht die Angabe des Schutzleitfadens 110 zum EMKG der BAuA von der TRGS 555 bzw. auch der GefStoffV ab.

Praktische Empfehlungen

Um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten die Betriebsanweisungen verstehen, sollten diese regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Als praktische Empfehlung verweist die TRGS darauf, Betriebsanweisungen sprachlich so zu gestalten, dass die Beschäftigten diese verstehen und bei ihren Tätigkeiten anwenden können. Dies kann beispielsweise durch die Anwendung von Leichter Sprache [4] erzielt werden. Hiermit erreicht man insbesondere Beschäftigte, die Deutsch nur auf einem niedrigen Niveau verstehen – sei es aufgrund von Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Natürlich bietet es sich im Fall von internationalen Teams an, Betriebsanweisungen zusätzlich in die jeweilige Kommunikationssprache der Beschäftigten zu übersetzen.

Effiziente Umsetzung mit GeSi³

Gerade bei der Übersetzung von Betriebsanweisungen leisten moderne KI-gestützte Tools heute wertvolle Unterstützung. GeSi³ bietet hierfür zwei praktische Ansätze: Durch den Einsatz von KI können Gefahrstoff-Betriebsanweisungen seit 2025 extrem effizient in viele verschiedene Sprachen übersetzt werden. Daneben gibt es schon seit über 20 Jahren auch den integrierten europäischen Phrasenkatalog (eSDSphrac, früher EuPhraC) der sich leicht um individuelle Phrasen ergänzen lässt.

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Quellen

[1]   GefStoffV § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

[2]   TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

[3]   Schutzleitfaden 110 – Organisations- und Hygienemaßnahmen „Einatmen“

[4]   Leichte Sprache – Ein Ratgeber zu den Regeln von Leichter Sprache

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Dr. Josef Wender

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