Hilfe zur Substitution – die TRGS 600

Das Spaltenmodell der TRGS 600 [1] habe ich Ihnen in den letzten Wochen bereits vorgestellt. Die TRGS 600 bietet aber natürlich auch noch weitere Informationen und Hilfestellungen zum Thema Substitution. Einige Inhalte der TRGS möchte ich in diesem Blog-Artikel vorstellen.

TRGS

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beinhalten Informationen, die beispielweise für die Erstellung von Betriebsanweisungen (TRGS 555) oder für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (TRGS 220) relevant sind. Die TRGS spezifizieren also bestimmte Themen, die durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [2] vorgegeben sind. Hält sich der Arbeitgeber an die TRGS, kann man davon ausgehen, dass auch die Verpflichtungen und Vorgaben der GefStoffV eingehalten werden.

TRGS 600

Die TRGS 600 beschäftigen sich mit dem Thema Substitution. In der GefStoffV wird im Rahmen der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung die Verpflichtung zum Prüfen auf Möglichkeiten zur Substitution genannt. Das Ergebnis muss dokumentiert werden. Viele weitere Informationen bietet die GefStoffV nicht. Hier lohnt sich also ein Blick in die TRGS 600, in der weitere Informationen und Hilfestellungen zur Substitution gegeben sind.

Nachdem zu Beginn der Anwendungsbereich und einige Begriffe definiert werden, listet die TRGS einige wichtige Quellen auf, in denen Informationen zur Substitution aufgeführt sind. Es wird zum Beispiel auf weitere TRGS verwiesen (500 ff. und 600 ff.) sowie auf Informationssysteme wie WINGIS oder auf das Sicherheitsdatenblatt selber. Müssen weitreichende Entscheidungen getroffen werden, die sich auf eine hohe Gefährdung oder auf eine große Anzahl gefährdeter Menschen beziehen, muss eine entsprechend tiefgehende Recherche durchgeführt werden.

Leitkriterien und Entscheidung

Im Zuge der Substitutionsprüfung können auch mehrere Möglichkeiten zur Substitution ermittelt werden. Um hier eine Vorauswahl zu treffen, schlägt die TRGS 600 vor, bestimmte Kriterien, beispielsweise physikalisch-chemische Eigenschaften oder Gesundheitsgefahren, zu vergleichen.

Das Ziel der Substitution ist es, die Gefährdung durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu verringern, ohne dabei andere Gefährdungen zu erhöhen oder andere Schutzgüter zu gefährden. Natürlich muss die Substitutionslösung auch technisch geeignet sein, hierfür ist zum Beispiel die Funktion des Gefahrstoffes relevant. Einen Klebstoff durch Wasser zu ersetzen ist technisch keine sinnvolle Lösung.

Dokumentation

Die GefStoffV gibt vor, dass die Substitutionsprüfung dokumentiert werden muss. Die TRGS 600 gibt beispielsweise durch verschiedene Standardsätze auch hier eine Hilfestellung, an der man sich orientieren kann.

Anhänge

Der Großteil der TRGS 600 besteht aus Anhängen. Hier wird an verschiedenen Beispielen und Anwendungsfällen erklärt, wie eine Substitutionsprüfung aussehen kann. Auch das Spaltenmodell ist ausführlich erklärt und bietet eine gute Grundlage, um verschiedene Gefahrstoffe miteinander zu vergleichen. Eine Substitution ist häufig nicht nur eine fachliche Entscheidung, sondern muss auch wirtschaftlich geprüft werden. Auch dazu gibt die TRGS eine übersichtliche Tabelle zur Hand, mit der der betriebliche Einsatz gut abgewogen werden kann.

Fazit

Die Substitution von Gefahrstoffen ist ein komplexes Thema, bei dem viele verschiedene Punkte berücksichtigt werden müssen. Die Informationen der GefStoffV sind sehr knappt gehalten, ein Blick in die TRGS 600 lohnt sich also auf jeden Fall. Neben wichtigen Informationen bietet die TRGS auch verschiedene Hilfen an wie das Spaltenmodell, die direkt in der Praxis angewandt werden können.

Quellen:

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 600, Fassung 27.07.2020, Internetpräsenz der BAuA

[2]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung), Stand Juli 2021

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