Stoffe und Gemische in Sicherheitsdatenblättern (SDB)

Was unterscheidet Stoffe und Gemische eigentlich in Sicherheitsdatenblättern? Eine Frage, die auf den ersten Blick vielleicht leichter zu beantworten scheint, als sie ist. Es gibt Stoff-Sicherheitsdatenblätter, in denen in Abschnitt 3 mehrere Inhaltsstoffe (im Gesetz auch „Bestandteile“ genannt) aufgelistet sind. Auf der anderen Seite gibt es Gemisch-Sicherheitsdatenblätter wo nur ein einziger Inhaltsstoff angegeben ist, was ist denn nun richtig?

Stoffe und Gemische – eine Frage der Definition

Zuallererst ist wichtig zu erkennen, in welchem Rechtsbereich man nach einer Antwort auf die Unterschiede in der Definition sucht. Für Sicherheitsdatenblätter in Europa befindet sich die Antwort in der REACH-Verordnung.

Stoffe und Gemische nach REACH-VO

Die REACH-Verordnung definiert „Stoff“ und grenzt diesen Begriff von „Gemisch“ und „Erzeugnis“ ab. Die Definitionen finden Sie in Artikel 3 der Verordnung.

Ein Stoff ist demnach ein chemisches Element und seine Verbindungen (natürlich oder hergestellt) inklusive die zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und verfahrensbedingte Verunreinigungen. Ist der Stoff gelöst, zählt das Lösemittel nur dann zum Stoff dazu, wenn es nicht entfernt werden kann ohne den Stoff zu verändern.

Hier sehen wir schon, warum ein Stoff-Sicherheitsdatenblatt mehr als einen Inhaltsstoff in Abschnitt 3 angeben kann. Die Definition hat einen weiteren interessanten Aspekt: Was den Stoff definiert, ist auch vom Herstellungsverfahren abhängig. Über alternative Herstellungswege kann ein Stoff also zum Beispiel mit anderen Verunreinigungen aufgelistet werden, oder die Angabe weiterer Inhaltsstoffe entfällt.

Die Definition von „Gemisch“ ist dann ein Schritt weitergedacht: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.

Ein „Erzeugnis“ ist hingegeben ein Gegenstand, bei dem die chemische Zusammensetzung weniger relevant ist im Vergleich zur Form, Oberfläche oder Gestalt. Auch hier sind die Grenzen nicht immer eindeutig. Die europäische Chemikalienagentur stellt deswegen Hilfestellungen und Leitlinien zur Unterscheidung zur Verfügung. Auch das REACH-CLP-BIOZID-Helpdesk in Deutschland unterstützt Sie bei der Differenzierung von Erzeugnissen und Stoffen und Gemischen.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt

Nach REACH-Verordnung (Anhang II) wird ein Stoff unter anderem dadurch kenntlich gemacht, dass in Abschnitt 3 der Unterabschnitt 3.1 für Stoffe verwendet wird. Im Gegensatz dazu wird bei Gemischen der Unterabschnitt 3.2 angegeben. Bei der Angabe der Bestandteile wird ebenfalls vorgegeben, welche im Sicherheitsdatenblatt auszuweisen sind und welche nicht.

So können Sie Stoffe und Gemische unterscheiden, selbst wenn in Abschnitt 3.1 mehrere Inhaltsstoffe oder in Abschnitt 3.2 nur ein Inhaltsstoff angegeben sind.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 24.08.2020

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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