Das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erleichtert das Erstellen von Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen. Aber welche Gefahren werden vom EMKG eigentlich abgedeckt und welche nicht?
Generell hilft das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (Version 2.2) bei der Beurteilung von gesundheitsgefährlichen Gefahrstoffen, die beim Einatmen und/oder bei Hautkontakt schädlich wirken. Ausnahmen hiervon sind Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder aus Erzeugnissen freigesetzt werden und Tätigkeiten, die besondere Maßnahmenansätze benötigen (z.B. Abbrucharbeiten und Reinigungstätigkeiten). Ebenfalls ausgeschlossen sind die industrielle und gewerbliche Handhabung von Gasen sowie stoffbedingte Umweltgefährdungen.
Voraussetzungen für das EMKG
Zusammenfassend kann das Maßnahmenkonzept angewandt werden, wenn es sich um H-Sätze handelt, die H3XX haben (Gesundheitsgefahren) und der Stoff flüssig oder fest ist. Außerdem sollte der Siedepunkt oder Dampfdruck des Gefahrstoffs bekannt sein oder im Falle von Feststoffen das Staubungsverhalten. Die Freisetzungsgruppe ist zusätzlich von der Anwendungstemperatur abhängig.
EMKG Brand- und Explosionsgefährdung
Für Brand- und Explosionsgefährdungen wurde ein neues Modul ergänzt, dass zurzeit in zweiter Version parallel zum EMKG existiert und zukünftig in EMKG 3.0 integriert werden soll. Schon jetzt können mit dem Zusatzmodul Maßnahmenstufen für entsprechende physikalisch- chemische Gefahren (H2XX) zum Thema Brand- und Explosionsgefahr ermittelt werden.
Genauere Hinweise, wo die benötigten Informationen sich in einem Sicherheitsdatenblatt befinden und wie das Maßnahmenkonzept durchgeführt wird, finden sich auf der Homepage der BAuA unter folgendem Link: