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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Was beinhaltet die Sachkunde für Sicherheitsdatenblätter?

Sachkunde für Sicherheitsdatenblätter

© MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu erstellen benötigt die Sachkunde für Sicherheitsdatenblätter. Das ist ganz unabhängig davon, auf welche Art und mit welcher Software die SDB erstellt werden. Aber was sagt diese Sachkunde aus und wer braucht sie überhaupt? Das Gesetz gibt sich hier sehr allgemein, aber es gibt Quellen mit genaueren Informationen über die Sachkunde.

Sachkunde für Sicherheitsdatenblätter nach REACH-Verordnung

Fangen wir trotzdem bei den gesetzlichen Vorgaben an. In der REACH-Verordnung, Anhang II, Teil A, 0.2.3 ist folgender Text angegeben:

„[…]Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises, soweit bekannt, berücksichtigt. Lieferanten von Stoffen und Gemischen müssen sicherstellen, dass diese sachkundigen Personen entsprechende Schulungen und auch Auffrischungslehrgänge erhalten haben.“

sicherheitsdatenblätter erstellen

Es wird also verlangt, dass das Sicherheitsdatenblatt fachkundig erstellt ist und auch branchen- und anwendungsspezifische Besonderheiten bekannt sind. Mit anderen Worten, es sollen sowohl Kenntnisse zur Erstellung als auch Kenntnisse über die Verwendung und speziellen Anforderungen der Nutzer des Produkts vorliegen, für das das Sicherheitsdatenblatt angefertigt wird.

Zusätzliche Informationen aus den Leitlinien der ECHA

In den Leitlinien zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung (Details siehe „Quellen“) erhalten Sie zusätzlich noch weitere Hinweise:

Die „sachkundige Person“ muss nicht ein einziger Mensch sein. Das notwendige Wissen zum Erstellen der Sicherheitsdatenblätter kann auch auf mehrere Personen verteilt vorliegen. Außerdem können die sachkundigen Personen auch eine koordinierende Rolle einnehmen.

Allgemein wird empfohlen, den Prozess der Sicherheitsdatenblatt-Erstellung und -Aktualisierung zu dokumentieren.

Es wird empfohlen, entsprechende Schulungen zu besuchen – mit Schulungszertifikaten und Auffrischungsbesuchen ist es einfach leichter, das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben (Sachkunde und Auffrischungen / kontinuierliche Weiterbildung) nachzuweisen. Entsprechende Kurse werden auch in Deutschland regelmäßig von verschiedenen Stellen angeboten.

Inhalt der Sachkunde

Im Prinzip braucht man Kenntnisse über alles, war für das Erstellen der eigenen Sicherheitsdatenblätter notwendig ist. Auch hier hilft eine Auflistung der Leitlinien weiter. Ich erwähne hier nur einige Punkte, die allgemein sinnvoll sind. Für Details können Sie die Leitlinien oder entsprechende Schulungsseminare zu Rate ziehen.

  • Europäische Verordnungen und Richtlinien – gewissermaßen selbsterklärend, dass eine Kenntnis der Rechtslage für die rechtssichere Erstellung essenziell ist. Es ist auch wichtig eine Vorstellung zu haben, welche Rechtsbereiche besonders relevant für die eigene Erstellung sind (z. B. Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, …).
  • Nationale Gesetzgebungen – jedes europäische Mitgliedsland hat zusätzlich zu den europäischen Anforderungen auch noch eigene Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, wie beispielsweise die Lagerklasse und Wassergefährdungsklasse in Deutschland.
  • Branchenspezifische Leitfäden – insbesondere gut, um die Erfordernisse und Kenntnisse des Anwenderkreises abzudecken.
  • Kenntnisse über die chemischen Benennungsregeln, damit die korrekte Angabe des Produktidentifikators und damit die Art der Angabe von Stoffen und Gemischen bekannt ist.
  • Informationen über die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts, wie Kenntnisse über die Toxikologie, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Unfallverhütung, Beförderung und weitere.

Oft wird in Kursen auch noch beschrieben, in welcher Reihenfolge es Sinn macht, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.

Auch wir frischen Sie über die Sicherheitsdatenblatt-Erstellung und sich ergebende Änderungen bei unseren jährlichen Fachtagungen auf.

 

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 27.02.2020

Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Fassung 3.1 (deutschsprachig), Europäische Chemikalienagentur 2015, ISBN 978-92-9247-514-7

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