Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern muss nicht nur die Sprache lokalisiert werden, sondern auch auf relevante nationale Vorschriften für Sicherheitsdatenblätter eingegangen werden.
Die REACH-Verordnung weißt in Anhang II nur allgemein darauf hin, dass nationale Gesetze und Regelungen zu erwähnen sind, die für den Stoff oder das Gemisch Relevanz zeigen. Doch welche nationalen Rechtsbereiche und -vorschriften betritt man mit Gefahrstoffen eigentlich? Welche Informationsquellen können verwendet werden?
Informationen über nationale Vorschriften für Sicherheitsdatenblätter
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) gibt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Fassung 3.1, Kapitel 15.1) bereits eine Auswahl an nationalen Vorschriften an und zeigt eine exemplarische Darstellung für Abschnitt 15 im Sicherheitsdatenblatt auf.
Von nationaler Ebene können die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) als Referenz herangezogen werden, die auf der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind. Besonders erwähnenswert ist hierbei TRGS 220.
Gefahrstoff-Vorschriften aus dem deutschen Rechtsraum
Folgend sind einige typische nationale Vorschriften angegeben, die in jedem Fall für einen SDB-Ersteller Relevanz finden. Je nach Stoff bzw. Gemisch und Einsatzzweck kommen weitere, spezielle Vorschriften hinzu.
Handhabung und Lagerung
Die TRGS 510 beschäftigen sich mit der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Stoffe / Gemische können hierbei einer Lagerklasse zugeordnet werden, die entweder in Abschnitt 7.2 von deutschen Sicherheitsdatenblättern, oder in Abschnitt 15 bei den nationalen Vorschriften mit angegeben werden kann.
Jugendschutz, Mutterschutz
Die entsprechenden Gesetzgebungen sind:
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG)
Wassergefährdungsklasse
Als Teil des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen existiert in Deutschland die Wassergefährdungsklasse. Eine Angabe der entsprechenden Klasse oder die Information „nicht wassergefährdend“ wird erwartet.
Angaben zur Störfall-Verordnung
Rechtsgrundlage: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Angabe der Gefahreinstufung nach Störfallrecht, wenn die Störfall-Verordnung zutreffend ist.
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 02.03.2017
Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Fassung 3.1 (deutschsprachig), Europäische Chemikalienagentur 2015, ISBN 978-92-9247-514-7
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 220, Stand 23.03.2017
Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin