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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Konzentrat und Verdünnung – arbeitsschutzrelevante Unterschiede

Konzentrat oder Verdünnung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

© karinrin - Adobe Stock

Kaum ein Betrieb kommt ganz ohne Gefahrstoffe aus. Zumindest verschiedene Reinigungsmittel werden wohl in (fast) jeder Firma verwendet. Solche Reiniger können unverdünnt eingesetzt werden oder auch vor der Verwendung mit Wasser verdünnt werden. Der Einsatz als Konzentrat und Verdünnung hat natürlich Auswirkungen darauf, welche Gefährdungen vom Gefahrstoff ausgehen. Heute möchte ich darauf eingehen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sich zwischen Konzentrat und Verdünnung ergeben und wie sich das auf den Arbeitsschutz auswirkt.

Verdünnen von Gefahrstoffen

Auch aus dem Privatgebrauch kennt man Reiniger oder andere Mittel, die vor dem Gebrauch mit Wasser verdünnt werden sollen. Für den Anwender hat das natürlich verschiedene Vorteile: Die Menge des benötigten Mittels ist geringer, die Flaschen kleiner und platzsparender und es fällt weniger Plastik an. Im Arbeitsumfeld ergeben sich jedoch auch Änderungen zwischen Konzentrat und Verdünnung, die für den Arbeitsschutz relevant sind.

Die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefahrstoffverordnung [1] gibt vor, dass beim Arbeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Hierbei wird ermittelt, welche Gefährdungen von einem Gefahrstoff ausgehen. Das ist zum einen abhängig von der Dauer der Tätigkeit und der Exposition, zum anderen aber natürlich auch von der Gefährlichkeit des Gefahrstoffes. Diese Gefährdung steht im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 2. Wird der Gefahrstoff unverdünnt eingesetzt, können über das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) der BAuA aus diesen Gefahren direkt Gefährlichkeitsgruppen abgeleitet werden. Je schärfer die Gefährlichkeitsgruppe, desto mehr und strengere Maßnahmen sind nötig. Wenn der Gefahrstoff jedoch verdünnt wird, ändern sich unter Umständen die Gefährdungen und damit auch die Gefährlichkeitsgruppen. Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Webinar an, um mehr über Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen und das EMKG zu erfahren.

Sicherheitsdatenblätter nach TRGS 400 prüfen

Verdünnung

Das Prinzip ist einfach zu verstehen. Wird ein Gefahrstoff, der beispielsweise hautätzend wirkt, nur lange genug mit Wasser verdünnt, wird dieser irgendwann nur noch haureizend wirken und ab einer gewissen Verdünnung nicht einmal mehr das. „Die Dosis macht das Gift“, wie man so schön sagt. Das muss auch bei der Gefährdungsbeurteilung bedacht werden, schließlich ergeben sich daraus andere Gefährdungen und andere Maßnahmen, die im Umgang mit dem Gefahrstoff beachtet werden müssen. Konzentrat und Verdünnung können also nicht gleich behandelt werden. Doch woher können die nötigen Informationen nun gewonnen werden? Ein Sicherheitsdatenblatt für sämtliche möglichen Verdünnungen liegt im Normalfall schließlich nicht vor.

Neue Gefährdung nach Verdünnung

Formulieren Sie eigene Gemische, für die Sie auch Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen, im Idealfall mit einer Software? In diesem Fall haben Sie Glück, denn Sie können die neu entstandene Gefährdung einfach ermitteln. Dafür können Sie den Gefahrstoff in einer Rezeptur mit Wasser verdünnen und den Einstufungsrechner der Software verwenden. So können Sie schnell vergleichen, wie sich die Gefährdung ändert, wenn Sie den Gefahrstoff 1:1, 1:2 oder 1:10 mit Wasser verdünnen. Schwieriger wird es ohne eine Software oder ein anderes Tool. Die BAuA bietet für diesen Anwendungsfall einen Leitfaden [2] an, der sich genau mit dem Vergleich zwischen Konzentrat und verdünntem Gefahrstoff beschäftigt.

EMKG für Konzentrat und Verdünnung

In einer Tabelle können Sie für alle Gefahrenkategorien sehen, wie sich die Gefährlichkeitsgruppe in Abhängigkeit der Konzentration des Gefahrstoffes ändert. Sie erhalten sowohl eine neue Einstufung des verdünnten Gefahrstoffes, als auch eine Aussage zur Gefährlichkeitsgruppe. Ist der Gefahrstoff beispielsweise als hautschädigend, Kategorie 1 (Skin Corr. 1) eingestuft, entspricht das einer Gefährlichkeitsgruppe HD für die Haut. Verdünnt man diesen Gefahrstoff mit so viel Wasser, dass nur noch weniger als 1 % Gefahrstoff in der Verdünnung vorkommt, entspricht das einer Gefährlichkeitsgruppe HA und die Einstufung als hautschädigend/-reizend entfällt komplett.

Fazit

Gefahrstoffe können als Konzentrat und Verdünnung eingesetzt werden. Im Arbeitsschutz kann dies relevante Änderungen bedeuten. Denn: die Gefährdung, die bei der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff ausgeht, kann sich stark ändern. Aus diesem Grund muss die Konzentration des Gefahrstoffs bei der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Es ist schließlich nicht sinnvoll, eine Gefährdungsbeurteilung für das Konzentrat zu erstellen, wenn der Gefahrstoff nur in einer 1 %-igen Lösung vorkommt. Somit können also auch mehrere Gefährdungsbeurteilungen nötig sein, eine für das Arbeiten mit dem konzentrierten Gefahrstoff, eine für das Verdünnen und möglicherweise mehrere für die Tätigkeiten mit den verdünnten Lösungen.

[1]        Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Stand 2021

[2]        Internetpräsenz der BAuA, EMKG-Leitfaden für mit Wasser verdünnte Gefahrstoffe, aufgerufen am 20.07.2022

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