Für die CLP-Einstufung akute Toxizität spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle. Hauptsächlich basiert die akute Toxizität auf LD50-Werten aus Tierversuchen und dem Expositionsweg. LD50 ist die letale Dosis für 50% der Versuchstiere unter festgelegten Versuchsbedingungen. Im Gegensatz zur spezifischen Zielorgantoxizität, bei dem der Expositionsweg bei H-Sätzen angegeben wird, wenn zutreffend, gibt es bei der akuten Toxizität eigene H-Sätze für die Expositionswege oral, dermal und inhalativ.
Gefahrenkategorien und Hinweise
In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) existieren für die akute Toxizität 4 Kategorien, wobei Kategorie 1 die strengste und Kategorie 4 die schwächste Kategorie ist. Damit weicht die CLP-Einstufung von der GHS-Einteilung ab, die noch eine Kategorie 5 führt.
Die Kategorien 1 und 2 haben jeweils den gleichen Sicherheitshinweis, der je nach Expositionsweg variiert (H300 – oral, H310 – dermal, H330 – inhalativ). Kategorie 3 und 4 haben jeweils unterschiedliche Gefahrenhinweise für jeden Expositionsweg.
CLP-Einstufung akute Toxizität bei Gemischen
In Gemischeinstufungen basierend auf den Bestandteilen wird eine Additivitätsformel verwendet. In der Additivitätsformel werden ATE-Werte für jeden Bestandteil verwendet. ATE (acute toxicity estimate) bedeutet Schätzwert Akuter Toxizität.
Ein ATE-Wert entspricht entweder direkt dem LD50-Wert des Bestandteils, wird aus der Gefahrenkategorie der CLP-Einstufung für akute Toxizität abgeleitet oder vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Additivitätsformel bezieht die Konzentration und damit die Gewichtung der einzelnen Bestandteile mit ein. Außerdem gibt es eine Abwandlung der Formel für Gemische mit Bestandteilen unbekannter Toxizität.
Aus dem Rechenergebnis kann ein ATEmix-Wert bestimmt werden, der dem ATE-Wert des Gemischs entspricht. Aus diesem Wert kann anschließend die Gemischeinstufung akute Toxizität bestimmt werden.
Folgen der rechnerisch ermittelten Gemischeinstufung
Durch die Verwendung aller Toxizitätsdaten – abhängig vom Expositionsweg – kann ein Gemisch rechnerisch eine Einstufung für akute Toxizität erhalten. Diese Einstufung kann von allen beteiligten Bestandteilen abweichen und sogar strenger sein, besonders wenn mit der ungünstigeren Additivitätsformel gerechnet wird, weil Bestandteile unbekannter Toxizität vorhanden sind.
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), konsolidierte Fassung, Stand 01.03.2022
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS), Ninth revised edition, Stand 2021
Beitrag überarbeitet und aktualisiert (20.06.2022).