Der Teufelskreis von Gefährdungsbeurteilungen (Teil 1)

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt es bereits seit 1996 [1]. Es schreibt vor, dass für alle Tätigkeiten, die in einem Unternehmen ausgeübt werden, eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss.

Nach nun fast schon dreißig Jahren seit es das Arbeitsschutzgesetz gibt, kann ich aus Erfahrung sagen: es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, das zu machen. Und es steckt jede Menge Arbeit darin. Die Erfahrung zeigt auch: Ist man erst einmal „damit durch“, liegt es auch erst einmal eine ganz Weile – oft genug ein paar Jahre.

Der Zyklus der Gefährdungsbeurteilung

Wird die Gefährdungsbeurteilung dann wieder aktuell oder aus einem Anlass heraus wieder in die Hand genommen, wird regelmäßig festgestellt, dass das meiste nicht mehr passt und man wohl am besten noch mal neu beginnt.

Es gibt nicht wenige Unternehmen, in denen das geschilderte Szenario bereits mehrfach durchlaufen wurde. Das ist bitter, denn es steckt viel Arbeit darin, die dann überwiegend verloren ist. Man sollte also annehmen, dass aus den Fehlern gelernt und es spätestens in der nächsten Runde besser gemacht wird. Leider ist das oft nicht der Fall und das Muster wiederholt sich.

Ursachen für den Teufelskreis

Wenn in einem Unternehmen das Thema Gefährdungsbeurteilung erneut ansteht, empfiehlt es sich sehr, zunächst zurückzuschauen und sich einige Fragen zu stellen:

  • Warum muss die Gefährdungsbeurteilung vermutlich neu erstellt werden?
  • Was war der Anlass für die Erstellung der zurück liegenden Gefährdungsbeurteilung und warum wird das Thema jetzt wieder aktuell?
  • Wie wurde die letzte oder die letzten Gefährdungsbeurteilung(en) erstellt?
  • Welcher Personenkreis war an der Erstellung beteiligt?
  • Wer war verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung oder für Teilbereiche davon?
  • Welche Personen haben die erstellten Unterlagen auf welche Weise genutzt?
  • Welchen Beitrag hat die letzte Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen geleistet?

Durchbrechen des Teufelskreises

Wird das Thema Gefährdungsbeurteilung neu oder erneut angegangen, ist es wichtig, die Thematik als Projekt zu erkennen und entsprechend aufzusetzen.

Ein Projekt besteht aus einen Projektteam, es hat ein Projektziel und es hat einen bestimmten zeitlichen Rahmen, in dem bestimmte Dinge erreicht werden sollen.

Eine Gefährdungsbeurteilung hat allerdings noch einen wesentlichen weiteren Aspekt: Sie ist ein kontinuierlicher Prozess. Nach Abschluss des Projekts muss also geklärt sein, auf welche Weise eine Verstetigung erreicht wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Aspekt der Verstetigung häufig außer Acht gelassen wird. Dabei muss er von Anfang an bedacht werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf einfache Weise über mehrere Jahre pflegen und fortentwickeln lassen.

Ausblick

In den nächsten Beitrag dieses Blogs soll es deshalb vor allem darum gehen, wie durch Vermeidung von Redundanz und Wiederverwendung auf nachhaltige Weise eine gut pflegbare Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

Quellen:

[1]        Arbeitsschutzgesetz

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