Die Dokumentation Ihrer Arbeit mit Sicherheitsdatenblättern

Unser kostenfreies Online-Tool SDBcheck® habe ich Ihnen bereits in früheren Blog-Beiträgen vorgestellt. Mit SDBcheck® können Sie einfach und komfortabel die Plausibilität von Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter überprüfen. In Ihrem Benutzerbereich finden Sie die Dokumentation Ihrer SDB-Verwaltung, sodass Sie jederzeit nachweisen können, dass die Plausibilität geprüft wurde.

Plausibilitätsprüfung nach TRGS 400

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Gefahrstoffverordnung [1] und geben gute Hilfestellung. Werden die Vorgaben der TRGS befolgt, hält man sich auch an das geltende Recht. Die TRGS 400 [2] beschäftigt sich mit der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung. Dort ist auch die Verpflichtung verankert, Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität zu prüfen. Falls Ihnen dabei falsche oder widersprüchliche Angaben auffallen, müssen Sie den Lieferanten kontaktieren.

Was muss geprüft werden?

Genaue Angaben, was zu prüfen ist, machen weder Gefahrstoffverordnung noch TRGS 400. Prinzipiell muss also das gesamte SDB geprüft werden. Dazu gehören zum einen formelle Punkte:

  • Rechtskonformität (16 Abschnitte, entsprechend Anhang II der REACH-Verordnung [3])
  • Amtssprache
  • Korrekte Überschriften und Inhalte in den entsprechenden Abschnitten
  • Versionsstand des SDB

Aber auch der Inhalt des SDB sollte geprüft werden:

  • Relevante Arbeitsplatzgrenzwerte
  • Nationale Vorschriften, z. B. Wassergefährdungsklasse, Lagerklasse
  • Plausible PC-Eigenschaften, z. B. Brennbarkeit
  • Angemessene PSA
  • Einstufung und Kennzeichnung

Plausibilitätsprüfung mit SDBcheck®

Die oben genannten formellen Punkte lassen sich vom Empfänger des SDB relativ einfach prüfen. Schwieriger sieht es bei den inhaltlichen Punkten aus. Hier wird Fachkenntnis benötigt, um beispielsweise nachvollziehen zu können, ob die angegeben PC-Eigenschaften zum Produkt passen. Noch komplizierter wird es bei Einstufung und Kennzeichnung. Ohne viel Hintergrundwissen und Zeit ist es nicht möglich, die erhaltenen SDB auf Plausibilität von Einstufung und Kennzeichnung zu prüfen. Mit SDBcheck® ist dies einfach und unkompliziert möglich. Im Idealfall stimmen die Angaben im SDB und das SDBcheck®-Ergebnis natürlich überein. In der Realität sieht das leider nicht immer so aus. Stellen Sie Abweichungen fest, kann und sollte der Lieferant des SDB kontaktiert werden.

Dokumentation

Wenn Sie SDBcheck® als angemeldeter Anwender nutzen, werden alle Sicherheitsdatenblätter in Ihrem Benutzerbereich angezeigt und dokumentiert. Sie sehen jederzeit den Stand (Wurde das SDB bereits gecheckt?), das Ergebnis (Sind Einstufung und Kennzeichnung plausibel?) und die weiteren Schritte (Wurde der Lieferant bei einer Abweichung bereits kontaktiert?). Zudem haben Sie die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlegen. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn eine Abweichung ermittelt wird, der Lieferant Ihnen jedoch begründet, dass diese Abweichung nicht zutrifft. Gründe, wann das passieren kann, finden Sie in diesem Blog-Beitrag. Die Plausibilitätsprüfung ist rechtlich verpflichtend – mit SDBcheck® können Sie nicht nur Einstufung und Kennzeichnung prüfen, sondern auch alles dokumentieren und diese Dokumentation im Zweifelsfall nachweisen. Wenn Sie die Anwendung von SDBcheck® live sehen möchten, melden Sie sich hier zu unserem kostenfreien Webinar an.

Quellen:

[1]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung), Stand Juli 2021

[2]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

[3]        REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006), konsolidierte Fassung vom 14.10.2022

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