Diese physikalisch-chemischen Daten benötigt das EMKG

Neben den R- bzw. H-Sätzen benötigt das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe zusätzlich noch physikalisch-chemische Daten (Abschnitt 9 im Sicherheitsdatenblatt). Besonders wichtig ist zuerst, in welchem Aggregatzustand der Gefahrstoff vorliegt, also ob es sich um einen flüssigen, festen oder gasförmigen Stoff handelt.

Aggregatzustand

Gasförmige Stoffe werden vom EMKG nicht abgedeckt. Bei flüssigen Stoffen ist die Siedetemperatur oder der Dampfdruck entscheidend. Für feste Stoffe ist besonders das Staubungsverhalten wichtig.

Siedetemperatur und Dampfdruck

Über die Siedetemperatur oder alternativ den Dampfdruck bei 20 °C lässt sich abschätzen, wie schnell eine Flüssigkeit in die Gasphase verdampft und damit wie viel vom Gefahrstoff eingeatmet werden kann. Im EMKG lässt sich deswegen daraus auf die Freisetzungsgruppe Einatmen schließen.

Staubungsverhalten

Bei Feststoffen ist in Hinblick auf Atmung entscheidend, wie leicht dieser in die Lunge kommt. Für einen feinen, staubenden Stoff ist es weitaus leichter und wahrscheinlicher eingeatmet zu werden als für zentimetergroße Pellets. Das EMKG gibt mit Beispielen eine Hilfestellung, um anhand des Staubungsverhaltens zu entscheiden, was für eine Freisetzungsgruppe ein fester Gefahrstoff hat. Doch manche Feststoffe können durch Verdampfen schneller in die Lunge gelangen als in Form von Staub. Deswegen ist der Vergleich mit der Freisetzungsgruppe aufgrund des Dampfdrucks bei solchen Stoffen zusätzlich wichtig.

Zusätzliche Angaben für Brand- und Explosionsgefährdung

Für das Modul Brand- und Explosionsgefährdung des EMKG wird zusätzlich noch der Flammpunkt benötigt sowie Informationen über die Staubexplosionsfähigkeit von Feststoffen. Die Lüftungsgruppe wird aus den Umgebungsbedingungen ermittelt, wobei maschinelle Lüftungsmaßnahmen ebenfalls berücksichtig werden.

Weitere Informationen zum EMKG, der Leitfaden und dazugehörige Ergänzungen können direkt von der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entnommen werden.

chemische gemische als hautätzend einstufen

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