Gefährdungsbeurteilung als Summe ihrer Teile

Es ist meistens schon einiges an organisatorischem Aufwand in die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) geflossen, bevor die erste überhaupt fertiggestellt werden kann. Woran das liegt und warum sich die Mühe lohnt, fasse ich in diesem Artikel zusammen.

Grundbestandteile der GBU

Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus der Erfassung von Gefährdungen, Bewertung der Gefährdungen (Risikoermittlung), Maßnahmen-Definition und Prüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt also die genannten Punkte. [1][2]

Wie fängt das Ganze an?

Na, mit der Frage: Was soll denn eigentlich beurteilt werden? Oder konkreter: Es braucht eine Einteilung der Gefährdungen in verschiedene Tätigkeiten und Orte. Bewusst spreche ich von Tätigkeiten und nicht von ganzen Berufen oder Rollen, da im selben Betrieb auch mehrere Arbeitskräfte unterschiedlicher Abteilungen dieselben Tätigkeiten übernehmen können, wie das Fahren von PKW auf dem Betriebsgelände oder das Wiegen von Gefahrstoffen.

Hier entsteht also der organisatorische Aufwand, von dem ich zu Beginn sprach. Das kostet Zeit in der Vorbereitung, kann Ihnen aber bei geschickter Definition der Tätigkeiten und Orte viel Zeit beim Erstellen ersparen und vor allem beim aktuell halten einzelner Gefährdungsbeurteilungen helfen.

Eine Beurteilung ist nicht nur ein Dokument

… und das ist gut so! Die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes kann also aus verschiedenen GBU bestehen, die eine Sammlung aus den unterschiedlichen Tätigkeiten, den Orten der Durchführung und allgemeinen Schutzmaßnahmen wie Verhalten im Brandfall beinhalten. Das Tolle daran ist, dass viele der Dokumente für einen Großteil im Unternehmen gelten, während die hochspezifischen Aufgaben nur noch einen kleinen Extra-Aufwand ausmachen.

Es kann also eine allgemeine GBU für das Fahren auf dem Firmengelände verfasst werden, ein weiteres Dokument ergänzt die Tätigkeiten, wenn das Fahrzeug ein Gabelstapler ist und schlussendlich wäre zum Beispiel der Gabelstapler in einem Hochlager die spezifischste, beschriebene Tätigkeit. Alle relevanten Dokumente zusammen ergeben dann die Gefährdungsbeurteilung für das Fahren von Gabelstaplern im Hochlager.

Fazit

Betrachten Sie die Vorarbeit in die Organisation der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen weniger als Last und mehr als eine Möglichkeit, nachhaltig Zeit mit der Erstellung und Aktualisierung zu sparen.

Spezialisierte Software-Systeme, wie unser FaSi-Profi können Sie noch weiter unterstützen. In unserer Software können Sie bei GBU angeben, welche Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit zusätzlich gelten (Stichwort mitgeltende GBU). Daraus lässt sich aus mehreren Dokumenten schnell und einfach eine GBU für eine bestimmte Tätigkeit erzeugen, oder sogar alle relevanten Beurteilungen für einen ganzen Arbeitsplatz zusammenfassen.

Quellen:

[1]        Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§5 und 6, abgerufen am 30.08.2022

[2]        Gefahrstoffverordnung (GefStofV) §6, abgerufen am 30.08.2022

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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