Handelt es sich um einen Gefahrstoff oder nicht?

Eine grundsätzliche Frage, die immer wieder aufkommt, ist, ob ein Stoff oder Gemisch ein Gefahrstoff ist oder nicht. Die Frage lässt sich allgemein nach der Definition des Chemikaliengesetzes beantworten. Aber wie findet man eine Antwort auf Grundlage des Sicherheitsdatenblatts?

Das Chemikaliengesetz (ChemG) beschreibt unter anderem Stoffe und Gemische als gefährlich, wenn diese durch die CLP-Verordnung als gefährlich gelten (Artikel 3 der CLP-VO). Da die Einstufung von Stoffen und Gemischen derzeit auf dieser CLP-Verordnung basiert, hat das handfeste Vorteile.

Erkennen eines Gefahrstoffs durch das Sicherheitsdatenblatt

Zusammengefasst kann ein Stoff als Gefahrstoff nach deutschem Chemikalienrecht angesehen werden, wenn eine Kennzeichnung in Abschnitt 2.1 des Sicherheitsdatenblatts vorliegt.

Was ist mit EUH-Sätzen?

Die EUH-Sätze werden von Artikel 3 der CLP-Verordnung nicht berührt. Dass ein Stoff oder Gemisch einen EUH-Satz hat, reicht also nicht aus um als Gefahrstoff nach ChemG zu gelten.

Gibt es Ausnahmen?

Sollte ein Stoff oder Gemisch nach CLP-VO nicht gefährlich sein, bleibt die allgemeine Definition des Chemikaliengesetzes: Aufgrund von physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften kann ein Stoff oder Gemisch ein Gefahrstoff sein, wenn die Art und Weise, wie diese am Arbeitsplatz vorliegen, die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten gefährden könnte. Außerdem gelten auch Stoffe und Gemische als Gefahrstoffe, die bei der Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe freisetzen können.

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Quellen:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG), Stand 04.04.2016;

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung Stand 01.06.2015

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