Grundlegende organisatorische Faktoren der GBU

Gefährdungsbeurteilung für Grundlegendes?

Die grundlegenden organisatorischen Faktoren werden betrachtet, noch bevor mit der eigentlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Tätigkeiten oder Bereiche begonnen wird. Im Katalog der BG RCI (der auch von GeSi³ verwendet wird) stellen sie die erste Gefährdungsklasse dar. Auch im Katalog der BAuA wird ihnen in ähnlicher Weise Rechnung getragen, indem das „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ in seinem Teil 1 die Grundlagen und Prozessschritte definiert.

Es handelt sich dabei also nicht um eine GBU für bestimmte Tätigkeiten mit bestimmten Risiken. Hier werden Dinge geregelt, die sich sonst immer wieder in den verschiedenen tätigkeits- bzw. bereichsbezogenen GBU wiederholen würden.

Vorgehen

Die erste Gefährdungsklasse ist von übergeordneter Bedeutung. Daher empfiehlt es sich, die hier getroffenen Regelungen für das gesamte Unternehmen gültig zu machen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das erstellte Dokument den anderen GBUs vorangestellt wird.

Unter der Vorstellung, dass die GBU für das Unternehmen oder einen Unternehmensbereich ausgedruckt wird, bedeutet dies eine Menge mit gleichem Inhalt bedruckten Papiers. Wird darauf zur Ressourcenschonung verzichtet, gehen die Festlegungen aber gerne mal verloren.

In GeSi³ würden solche Dokumente ganz oben in der Betriebsstruktur angesiedelt und haben dadurch automatisch Gültigkeit für alle darunter liegenden Bereiche, wie beispielsweise Abteilungen, Arbeitsplätze oder Lagerorte. Beim Erstellen des Intranetportals würde derselbe Verweis auf das Dokument an jedem Ort des Unternehmens automatisch miteingefügt und damit sichergestellt, dass es nicht vergessen wird.

Was wird mit den grundlegenden Faktoren geregelt?

Bei arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen geht es darum,

  • wer (z.B. Vorgesetzter, Teamleitung) diese
  • für wen (z.B. neue Mitarbeiter, in Gruppen oder einzeln)
  • in welchem Rahmen (z.B. am Arbeitsplatz, im Schulungsraum)
  • wie häufig (z.B. wöchentlich)
  • bei welchem Anlass (z.B. neue Mitarbeiter)
  • und in welchem Umfang (z.B. mit Training / Übung, mit oder ohne Tests)

durchführt.

Wie viele Dokumente (GBUs) sollte man erstellen?

Je nach Größe und Strukturierungsgrad des Unternehmens kann es sich empfehlen, für jeden Schlüssel dieser Klasse ein eigenes Dokument zu erstellen. Die Ausarbeitung jedes der 12 Schlüssel

  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
  • Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung
  • Koordinieren von Arbeiten
  • Gefährliche Arbeiten
  • Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen
  • Erste-Hilfe-Systeme
  • Alarm- und Rettungsmaßnahmen
  • Hygiene
  • Arbeitsschutzorganisation, Managementsysteme
  • Allgemeine Kommunikation
  • Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
  • Besonders schutzbedürftige Personengruppen

kann sehr umfangreich sein. Es empfiehlt sich daher, einzelne Dokumente zu erstellen, die dann jeweils ein eigenes Aktualitätsdatum aufweisen. Andernfalls wäre es schwierig zu erkennen, für welchen Bereich Änderungen erfolgt sind.

Quellen:

[1]   Gesamtdokument des Katalogs für Gefährdungsbeurteilung der BG RCI

[2]   Grundlagen und Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung der BAuA

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