Auf SDB-Daten verlassen sich viele Beteiligte bei der Arbeit mit Gefahrstoffen. Sowohl bei der Weiterverarbeitung für eigene Sicherheitsdatenblätter (SDB) als auch bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen für exponierte Arbeiter und Vorgehen bei Störfällen.
Doch Sicherheitsdatenblätter zu erstellen kostet auch Zeit und benötigt Kenntnisse in verschiedenen Fachbereichen, vor allem wenn Informationen nicht nur weitergegeben, sondern auch selbst bestimmt werden müssen.
Die Frage ist, kann man sich uneingeschränkt auf SDB-Daten verlassen? – Wohl eher nicht.
Wie ist der Stand der Datenqualität?
Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (Forum) sammelt praktischerweise Daten, die bei der Beantwortung dieser Frage hilfreich sind. Besonders in den ersten zwei REACH-EN-FORCE-Projekten (REF) wurde die Qualität von Sicherheitsdatenblättern bei Herstellern (hauptsächlich) (REF 1) und nachgeschalteten Anwendern (REF 2) begutachtet.
Auf der ECHA-Seite können Sie zu allen Projekten des Forums die Ergebnisse betrachten, für die Beantwortung sind jedoch diese beiden von besonderem Interesse.
Ergebnisse von REF 1 und REF 2
Das Ergebnis des ersten Projekts, ermittelt über den Zeitraum vom Mai 2010 bis April 2011, zeigte, dass 19% der untersuchten Firmen keine rechtlich korrekten Sicherheitsdatenblätter aufwiesen. Bei der zweiten Runde in REF 2 (Mai 2011 bis März 2012) mit nachgeschalteten Anwendern sah es mit 14% der Firmen schon besser aus.
Doch die Datenqualität der Sicherheitsdatenblätter selbst ließ ordentlich zu wünschen übrig: Bei 52% der Firmen in Europa wurden unzulängliche Informationen im Sicherheitsdatenblatt gefunden.
Aber wie viele SDBs hatten Defizite? Das beantwortete das Forum auch in dem Bericht:
- 11% hatten Defizite in Abschnitt 1 (Identifikation des Gefahrstoffs, Firmendaten)
- 13% wiesen mangelhafte Gefahrinformationen im Abschnitt 2 auf
- 14% hatten unzulängliche Informationen über die Gemischkomposition (Abschnitt 3)
- 18% der untersuchten SDB hatten Mängel bei Schutzausrüstungen und Grenzwerten (Abschnitt 8)
Fazit
Das bedeutet jetzt nicht dass man sich überhaupt nicht auf SDB-Daten verlassen kann. Bei dieser Statistik muss ihr Alter und die Überprüfung über ganz Europa mit bedacht werden. Außerdem ist nicht jeder Fehler relevant für die Nutzung der SDB-Daten als nachgeschalteter Anwender.
Dass Fehler passieren, ist bei dieser Menge an Informationen wahrscheinlich. Auch mir sind schon so einige interessante Fehler bei Sicherheitsdatenblättern untergekommen, viele können mit der nötigen Fachkenntnis und gesundem Menschenverstand korrigiert werden. Bei manchen hilft jedoch nur, beim SDB-Ersteller nachzufragen.
Was tun?
Am besten ist, man überlegt sich eine standardisierte, effektive Methode, um Sicherheitsdatenblätter schon bei der Eingangskontrolle auch auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Wenn bestimmte Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts für Sie besonders entscheidend sind (z.B. Abschnitt 2, 3, 8), dann sollten Sie auch bei der Kontrolle diesen Abschnitten eine große Aufmerksamkeit schenken.
Sollten Sie Fehler finden oder relevante Informationen über den Gefahrstoff haben, die nicht im Sicherheitsdatenblatt erwähnt werden, dann sind Sie nach REACH-VO dazu verpflichtet, diese Informationen an Ihren Lieferanten weiterzuleiten. Diese Verpflichtung soll die Qualität von SDB nachhaltig verbessern – die SDB-Daten-Weitergabe ist keine Einbahnstraße!
Empfehlungen von uns
Wer sich nach diesen Statistiken oder allgemein über die eigene rechtliche Haftung bei der Sicherheitsdatenblatt-Erstellung Gedanken macht, kann unsere Trainings oder die jährliche GeSi³-Fachtagung besuchen, in denen dieses Thema behandelt wird.
Eine besondere Empfehlung ist das Online-Tool SDBcheck®: Dort können Sie das Sicherheitsdatenblatt hochladen und kostenfrei überprüfen lassen, ob dieses plausibel ist.
In unserem einstündigen Webinar zum Thema “Sicherheitsdatenblätter überprüfen” zeigen wir Ihnen live, wie Sie SDBs schnell und einfach auf Plausibilität checken. Dabei behandeln wir folgen Fragen:
- Warum muss ich Sicherheitsdatenblätter überhaupt auf Plausibilität überprüfen?
- Wie mache ich dies einfach und nachhaltig?
- Was ist dabei wichtig?
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.03.2018