Konzentrationsangabe auf dem Kennzeichnungsetikett – wann und wann nicht?

Kennzeichnungsetikette beinhalten Piktogramme, Gefahren-, Sicherheitshinweise und manchmal auch Konzentrationsangaben. Doch wann muss eine Konzentrationsangabe erfolgen und von was?

Der Inhalt und die Größe von Kennzeichnungsetiketten werden in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) detailliert festgelegt. Die Konzentrationsangabe auf dem Kennzeichnungsetikett versteckt sich als Anmerkungsbuchstabe B bei Einträgen in der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, oder kurz Liste der „Legaleinstufungen“ (Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung).

Betroffene Stoffe

Von Anmerkung B sind wässrige Lösungen betroffen. Alle Stoffe in Anhang VI, Tabelle 3.1, die in der Spalte „Anmerkungen“ ein „B“ enthalten, brauchen die Konzentrationsangabe auf dem Kennzeichnungsetikett. Die typischsten Vertreter sind hierbei Säuren und Basen. Die Verdünnung von Säuren und Basen beeinflusst stark ihre Gefährlichkeit. Das ist auch der Grund, warum meist bei Expositionen waschen/ausspülen mit Wasser empfohlen wird – es verringert in der Regel die Ätzwirkung.

Konzentrationsangabe auf dem Kennzeichnungsetikett

Die Konzentration der betroffenen Stoffe muss auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben werden (Anhang VI, 1.1.3.1., Anmerkung B der CLP-Verordnung), wie z.B. „Salzsäure, 10 %“. Wenn nicht anders angegeben, wird hierbei von Gewichtsprozent ausgegangen.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, konsolidierte Fassung, Stand 01.04.2016

Besuchen Sie die diesjährige GeSi³-Fachtagung

Besuchen Sie die Fachtagung in Würzburg oder online und vernetzen Sie sich mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragten und GeSi³-Anwendern. Sichern Sie sich zusätzlich 2 VDSI-Weiterbildungspunkte.

Webinare zum Gefahrstoff-Management

In unseren kostenfreien Webinaren erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie mit dem GefStoff-Profi Bearbeitungszeit sparen und die Rechtssicherheit erhöhen.

Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

Weitere interessante Themen

Eine Person zieht blaue Schutzhandschuhe an, links oben das GHS-Piktogramm – Symbolbild für TRGS 401.
© GeSi Software GmbH

Die TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt

Mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) habe ich mich bereits in einigen Blog-Beiträgen beschäftigt. Heute möchte ich genauer auf die TRGS 401...
Weiterlesen ⏵
Zwei Personen in Laborkitteln führen chemische Analysen durch, im Hintergrund Gefahrensymbole. Symbolbild für vereinfachte Stoffeinstufung nach TRGS.
© GeSi Software GmbH

TRGS 201 – Vereinfachte Einstufung und Kennzeichnung

Als Gefahrstoffverwalter kommen Sie über das Sicherheitsdatenblatt und das Gefahrstoffetikett mit Einstufung und Kennzeichnung in Berührung. Was ist jedoch,...
Weiterlesen ⏵
Ein Mann mit Brille und Tablet steht vor einem Aktenschrank voller Hängeregister, während eine andere Hand in den Unterlagen blättert – symbolisch für die Dokumentation und Archivierung von Sicherheitsdatenblättern.
© GeSi Software GmbH

Die Dokumentation Ihrer Arbeit mit Sicherheitsdatenblättern

Unser kostenfreies Online-Tool SDBcheck® habe ich Ihnen bereits in früheren Blog-Beiträgen vorgestellt. Mit SDBcheck® können Sie einfach und komfortabel...
Weiterlesen ⏵