Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern – gibt einige Begriffsbestimmungen vor, um verschiedene Aspekte des Lagerns genau beschreiben zu können. Der Unterschied zwischen Lagern und Lager ist hierbei jedem noch klar, das eine ist eine Tätigkeit, das andere ein Ort. Aber ist jeder Ort, an dem etwas lagert gleich ein Lager? Nach TRGS 510 nicht.
Lagern
Denn Lagern wird als „Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere“ beschrieben, was auch auf die Bereitstellung zur Beförderung zutrifft, wenn diese nicht innerhalb von 24 Stunden an Werktagen erfolgt. Lagern umfasst somit weitaus mehr als nur das Abstellen in ein Lager.
Lager und Lagerabschnitt
Lagerabschnitt wiederrum ist eine Unterkategorie des Lagers. „Lager“ beschreibt das ganze Gebäude oder den ganzen Bereich in Gebäuden oder im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Der Lagerabschnitt ist ein Teil des Lagers, der von anderen Lagerabschnitten durch z.B. Wände getrennt ist.
Lagerklasse
Die Lagerklasse ist eine Klassifizierung zu lagernder Gefahrstoffe zur Festlegung der Zusammenlagerung. Mit Hilfe der Lagerklassen wird also bestimmt, ob oder unter welchen Bedingungen Stoffe im gleichen Lagerabschnitt gelagert werden dürfen.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Technischen Regeln für Gefahrstoffe finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de).
Quelle:
TRGS 510, Fassung 30.11.2015