Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsschutz, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel dahinter ist die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. In den letzten Jahren hat die psychische Belastung immer mehr an Bedeutung gewonnen und sollte daher auch in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. In diesem Blog-Beitrag möchte ich daher auf die Bedeutung der psychischen Belastung in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung eingehen.
Was fällt unter psychische Belastungen?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Zeitdruck, hohe Arbeitslast, Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten, unklare Arbeitsanforderungen oder auch ein Mangel an sozialer Unterstützung können dazu führen, dass psychische Belastungen entstehen. Diese Belastungen können zu Stressreaktionen führen und bei langanhaltender Exposition zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout führen. Die Einbeziehung von psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung erfordert eine sorgfältige Analyse der Arbeitsbedingungen und der Belastungsfaktoren. Hierbei sollten die Beschäftigten miteinbezogen werden, um eine möglichst umfassende Einschätzung der Situation zu erhalten. Auch die Arbeitsorganisation, Arbeitsprozesse und die Arbeitsumgebung sollten berücksichtigt werden.
Die psychische Belastung im GBU-Katalog
In unserer Software GeSi³ verwenden wir den Katalog der BG RCI, in dem die verschiedenen Themenbereiche der Gefährdungsbeurteilung aufgeführt sind. In unterschiedlichen Klassen, die weiter in Schlüssel unterteilt sind, können die entsprechenden Einzelgefährdungen definiert und passende Maßnahmen abgeleitet werden. Die Klasse „Psychische Belastung“ wird dabei in 5 Schlüssel unterteilt: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und Neue Arbeitsformen. Im Schlüssel „Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgaben“ wird beispielsweise die Variabilität der entsprechenden Stelle beurteilt, die Verantwortung oder auch die Qualifikation. Im Schlüssel „Neue Arbeitsformen“ wird die räumliche Mobilität bewertet oder die zeitliche Flexibilisierung. Das Erheben psychischer Belastungen lässt sich nicht standardisieren oder objektiv messen. Aus diesem Grund ist besonders relevant, die Beschäftigten selber einzubeziehen, um eine vernünftige und passende Einschätzung und Risikobewertung vorzunehmen. Zudem kann es sinnvoll sein, sich Hilfe durch Experten zu holen, zum Beispiel von Psychologen. [1]
Ableiten passender Maßnahmen
Im Anschluss sollten geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die psychischen Belastungen zu reduzieren oder zu vermeiden. Hierzu können beispielsweise Veränderungen der Arbeitsorganisation oder Arbeitsprozesse, die Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit, die Förderung von sozialer Unterstützung oder auch die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung gehören. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einbeziehung von psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung kein einmaliger Prozess ist, sondern kontinuierlich erfolgen sollte. Arbeitsbedingungen können sich ändern und somit auch die Belastungsfaktoren. Daher ist es notwendig, regelmäßig zu überprüfen, ob die Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastungen wirksam sind, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Dies gilt auch für alle anderen Themenbereiche der Gefährdungsbeurteilung. Umso wichtiger ist es, eine gute Strategie zu finden, um Gefährdungsbeurteilungen auch nachhaltig pflegen zu können.
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Einbeziehung von psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Schritt im Arbeitsschutz ist, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Eine sorgfältige Analyse der Arbeitsbedingungen und der Belastungsfaktoren sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind hierbei entscheidend. Wie Sie den FaSi-Profi unserer Software GeSi³ nutzen können, um gute und strategische Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, erfahren Sie in unseren kostenfreien Webinaren. Melden Sie sich gerne gleich an! Zudem bieten wir auch GBU-Coachings an, informieren Sie sich dazu gerne auf unserer Homepage.
Quellen:
[1] Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Internetauftritt der BGW, Stand: 01.03.2023