Wer gefährliche Stoffe oder Gemische herstellt, der muss auch Sicherheitsdatenblätter (SDB) erstellen. Aber wer darf diese Sicherheitsdatenblätter überhaupt erstellen? Was für Qualifikationen sind dafür notwendig? Wo finden sich Informationen zur Erstellung überhaupt?
Informationen über Sicherheitsdatenblätter
Gerade bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in die Primärquelle. Ich würde jeden zukünftigen Ersteller von Sicherheitsdatenblättern empfehlen, Anhang II der REACH-Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) durchzulesen. Hier finden Sie Anforderungen und Informationen zur Erstellung allgemein und zu den unterschiedlichen Abschnitten. Eine weitaus umfangreichere Quelle ist der dazugehörige Leitfaden der ECHA. Dieser lohnt sich vor allem dann, wenn Sie gezielt weitere Informationen zu einem bestimmten Abschnitt brauchen.
Gesetzliche Mindestanforderungen für die SDB-Erstellung
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern fordert eine Sachkunde (REACH-VO, Anh. II, 0.2.3.). Das Sicherheitsdatenblatt soll von Sachkundigen, geschulten Personen erstellt werden, die auch Erfahrung mit dem Anwenderkreis haben, der das Sicherheitsdatenblatt erhält. Das macht Sinn, denn die Verwender der hergestellten Gefahrstoffe sollen über den Umgang und die Gefahren informiert werden. Neben der Sachkunde sollen auch Auffrischungslehrgänge besucht werden.
Reicht die Sachkunde aus?
Sachkundelehrgänge für die Sicherheitsdatenblatt-Erstellung werden entsprechend auch angeboten. Die Lehrgänge reichen meiner eigenen Erfahrung nach aber nicht aus, um qualifiziert alle Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts erstellen zu können. Sie geben zwar einen guten Einblick und einen konkretere Vorstellung, was sich hinter den einzelnen Abschnitten im Sicherheitsdatenblatt verbirgt. Aber es ist noch einiges an zusätzlicher Recherche / Schulung notwendig, um wirklich ein vollständiges Sicherheitsdatenblatt zusammenzustellen.
Ich empfehle, Sachkundelehrgänge möglichst früh in der Einarbeitungszeit zu besuchen, um eine klarere Vorstellung über die Anforderungen zu bekommen.
Weitere Qualifikationen
Aus dem Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kann man folgende Empfehlung entnehmen:
„Der Begriff [sachkundig] kann aber in diesem Zusammenhang geeignet so definiert werden, dass er eine Person (oder eine Kombination von Personen) bedeutet – oder einen Koordinator einer Personengruppe – die/der aufgrund ihrer Schulung, Erfahrung und kontinuierlichen Weiterbildung über ausreichendes Wissen zum Erstellen der entsprechenden Abschnitte des SDB oder des gesamten SDB verfügt.“
Der richtige Rahmen für die SDB-Erstellung
Es gibt viele Anforderungen, wie ein Sicherheitsdatenblatt aussehen soll und was wann und wo im Sicherheitsdatenblatt erwähnt werden muss. Außerdem aktualisieren sich auch Bereiche des Sicherheitsdatenblatts ohne eigenen Einfluss, wie beispielsweise Gefahrgut-Daten und Arbeitsplatzgrenzwerte. Hier den Überblick zu behalten ist bei größeren Mengen an Sicherheitsdatenblättern ohne Unterstützung nicht zu bewältigen.
Deswegen ist die Verwendung spezialisierter Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern so wichtig – ab einer gewissen Menge an Sicherheitsdatenblättern macht sich die Zeitersparnis deutlich bemerkbar. Besuchen Sie auch gerne unsere kostenfreien Webinare, für weitere Informationen rund um Sicherheitsdatenblatt-Erstellung und Nutzung von SDB.
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 24.08.2020
Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Fassung 3.1 (deutschsprachig), Europäische Chemikalienagentur 2015, ISBN 978-92-9247-514-7