Sensibilisierung in GHS / CLP

Die Sensibilisierung kommt in GHS / CLP gleich doppelt vor und hat in Europa mit EUH208 sogar noch einen weiteren EUH-Satz im Gepäck. Was heißt denn eigentlich Sensibilisierung, auf was bezieht sich diese und was hat das mit Allergien zu tun?

Was bedeutet Sensibilisierung?

Für die Definition der Sensibilisierung schaut man sich am besten das Gesetz an, in dem auch die Einstufung selbst beschrieben steht – in diesem Fall GHS oder für Europa die CLP-Verordnung [1]. Im Prinzip handelt es sich um Stoffe, die eine Allergie auslösen können, nachdem man mit dem Stoff in Verbindung kam.

Sensibilisierung und allergische Reaktion

Die Sensibilisierung findet also zuerst durch Kontakt mit dem Gefahrstoff statt. Nachdem man schon sensibilisiert ist, löst der Körper die allergische Reaktion aus.

Was im Privatleben schon ärgerlich ist, aber durch das Meiden der Stoffe, auf die man allergisch reagiert, gehandhabt werden kann, ist im Berufsleben kritischer. Denn wenn Sie gegen einen alltäglich eingesetzten Stoff eine allergische Reaktion entwickeln, dann kann der Arbeit in dieser Form nicht mehr nachgegangen werden.

Sensibilisierung in GHS / CLP

Die Einstufung in sensibilisierende Wirkung ist unterteilt in Sensibilisierung der Atemwege und Sensibilisierung der Haut. Die zwei Einstufungen unterscheiden sich in der Aufnahmeform, wie die Benennung schon andeutet und werden unabhängig voneinander bewertet. Das heißt, ein Stoff / Gefahrstoff kann keine, eine oder beide Sensibilisierungen aufweisen.

Sensibilisierung in Produkten erkennen

Die Sensibilisierung erkennen Sie an diesen zwei Gefahrenhinweisen:

„Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.“

„Kann allergische Hautreaktionen verursachen.“

Die zwei Aufnahmewege werden unterschiedlich bewertet und haben auch verschiedene Gefahrenpiktogramme. Sensibilisierung der Atemwege hat das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und Sensibilisierung der Haut das Piktogramm „Ausrufezeichen“ (GHS07).

GHS08 und GHS07
© GeSi Software GmbH

Außerdem kann auf dem Kennzeichnungsetikett noch folgender Hinweis erscheinen:

„Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“

Hierbei handelt es sich um Mengenbereiche, in denen die genannten Stoffe hauptsächlich für Menschen gefährlich werden, die bereits eine Allergie gegen den Stoff haben – also gegen mindestens einen der erwähnten Stoffe sensibilisiert sind. Die Kurzform dieser Beschreibung ist EUH208 und damit ein spezieller Hinweis, der im europäischen Raum Anwendung findet.

Fazit

Sowohl im Privatleben als auch im beruflichen Bereich sollten sensibilisierende Stoffe nicht unterschätzt werden. Gerade wenn die Atemwege betroffen sind, ist der Umgang am besten zu vermeiden oder entsprechend ernst zu bewerten (Arbeiten an der Frischluft / mit Abzug, etc.)

Für Sicherheitsdatenblatt-Ersteller lohnt es sich außerdem, auf die sensibilisierenden Stoffe im Etikett einzugehen, wie in diesem Blog-Beitrag beschrieben ist. Unsere Software GeSi³ mit unserem hauseigenen Einstufungsrechner erkennt Sensibilisierungen und weist auf diese im Sicherheitsdatenblatt und im Gefahrstoff-Etikett hin.

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.10.2021

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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