In der Arbeitssicherheit und beim Umgang mit Gefahrstoffen stolpert man öfters über Begriffe wie Rauch, Staub, E-Staub oder A-Staub. Für diese Begriffe gibt es in den gesetzlichen Vorgaben und Technischen Regeln für Gefahrstoffe genaue Definitionen. Was Rauch von Staub unterscheidet und warum Staub für die Lunge schädlich ist, wird folgend zusammengefasst.
Bedeutung
Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) sind Staub und Rauch beide dispers (sehr fein) verteilte Feststoffe in der Luft. Staub entsteht durch mechanische Prozesse oder Aufwirbelungen, Rauch beinhaltet die Entstehung durch thermische und/oder chemische Prozesse.
E- und A-Staubfraktionen sind zwei Anteile des Staubes, definiert in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung), Anhang I, Teil 2, 2.2. Die E-Staubfraktion ist der Anteil am Staub, der einatembar ist. A-Staubfraktion ist der Anteil der einatembaren Staubfraktion, der Alveolen (Lungenbläschen) und Bronchien erreichen kann. Stäube können bei Überbelastung der Lunge zu chronischen Lungenschäden führen, auch wenn der Feststoff an sich keine Gesundheitsgefahr darstellt.
Der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) bezieht sich auf die E- und A-Staubfraktionen.
Allgemeiner Staubgrenzwert
Der Allgemeine Grenzwert (AGW) für die einatembare Staubfraktion (E) beträgt 10 mg/m³. Bei der alveolengängigen Staubfraktion (A) ist der AGW 1,25 mg/m³ bei einer mittleren Dichte von 2,5 g/cm³. Im Gegensatz zur E-Staubfraktion, empfehlen die TRGS 900 ein Umrechnen des AGWs anhand der Materialdichte.
Nach den TRGS 900 beinhaltet der Allgemeine Staubgrenzwert schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube ohne anderweitige Regulierung. Lackaerosole, grobdisperse Partikelfraktionen und Stäube mit hergestellten Nanomaterialien sind aus der Definition ausgeschlossen. Der ASGW ersetzt nicht stoffspezifische Eigenschaften, die schärfere Arbeitsplatzgrenzwerte zur Folge haben können.
Quellen:
H.F.Bender, Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen, WILEY-VHC, 2011, ISBN: 978-3-527-32927-4
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV), konsolidierte Fassung, Stand 03.02.2015
Technische Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900), Stand 29.06.2015