Stoffe auf der REACH Kandidatenliste – was tun?

Die REACH-Kandidatenliste der Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC aus dem Englischen: Substance of very high concern) beinhaltet Stoffe mit folgenden Eigenschaften:

  • Karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR / KMR – Stoffe) der Kategorie 1A oder 1B nach CLP-VO
  • Stoffe, die nach REACH-VO bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT-Stoffe)
  • Stoffe, die nach REACH-VO sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind (vPvB-Stoffe)
  • Stoffe, die eine vergleichsweise schwerwiegende Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben (Einzelfallbetrachtungen)

Stoffe mit einer oder mehrerer dieser Eigenschaften werden bei der Europäischen Chemikalienagentur gesammelt und können auf die Kandidatenliste gesetzt werden. Das Ziel ist es, diese besonders besorgniserregenden Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Prozesse zu ersetzen. Gemische, die SVHC-Stoffe beinhalten, brauchen schon bei Kleinstmengen dieser Stoffe eine Dokumentation in der Form eines Sicherheitsdatenblatts, selbst wenn das Gemisch keine Gefahr für Mensch und Umwelt nach CLP-VO darstellt (mehr dazu: REACH-VO, Artikel 31).

Die Folgen

Stoffe können mit der Zeit von der Kandidatenliste auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-VO) gesetzt werden. Zulassungspflichtige Stoffe können nicht mehr in Verkehr gebracht werden, außer es existiert eine Ausnahme für den jeweiligen Einsatzzweck oder eine entsprechende Genehmigung für den Einsatz.

Für einen nachgeschalteten Anwender kann das den Verlust des Zugangs zu einer Chemikalie bedeuten, die sich noch im Einsatz befindet. Es kann sich also lohnen, schon vor Ablauf der Übergangsfristen nach Alternativen zu suchen.

Eine aktuelle Liste aller SVHC-Stoffe befindet sich auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table).

Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen und zu zulassungspflichtigen Stoffen gibt es ebenfalls bei der ECHA oder auch auf www.reach-info.de, einer Informationsseite des Umweltbundesamts.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), Stand 03.02.2016;

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung Stand 01.06.2015, Teil 3;

www.ECHA.eu; www.reach-info.de

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