Es ist nicht immer leicht mit den Toxizitätsdaten für das Sicherheitsdatenblatt. Doch Toxizitätsdaten sind nicht nur für Experten in Abschnitt 11 und 12 zu finden. Sie wirken sich auch auf die Einstufungsberechnung des eigenen Gemischs aus. Deswegen fasse ich verschiedene Quellen und Wege zusammen, wie man an diese gefragten Daten gelangt.
Nutzen der Lieferkette
Wenn Sie als Formulierer Sicherheitsdatenblätter aus zugelieferten Produkten erstellen, dann haben Sie immer auch gleich eine Quelle für Toxizitätsdaten – nämlich die Zulieferer-Sicherheitsdatenblätter. Diese können und sollen Sie in Ihrer Rolle als Downstream User für die Angabe von Toxizitätsdaten in den eigenen Sicherheitsdatenblättern nutzen.
Sollten jedoch Daten fehlen, dann kann auf andere Informationsquellen zugegriffen werden. Als Teil einer Plausibilitätsprüfung können Sie den SDB-Ersteller/den Lieferanten auch auf fehlende oder vermutlich falsche Informationen hinweisen. Außerdem gibt es nach REACH-Verordnung auch eine Verpflichtung, neue identifizierte Gefahren / relevante Informationen an den Zulieferer weiterzugeben (REACH-Verordnung, Artikel 34). [1]
Die Datenbank der ECHA
Bei der Anmeldung und Registrierung von Reinstoffen werden Daten von Herstellern erfasst und in Dossiers an die ECHA übertragen. Diese Daten werden im C&L-Verzeichnis der ECHA angezeigt.
In den meisten Fällen ist eine Zuordnung der Toxizitätsdaten recht gut zu bewältigen, manchmal muss man jedoch schon genauer auf die Informationen im dazugehörigen Dossier achten. So oder so: Daten von der ECHA-Website haben eine Auflage, diese auch entsprechend auszuweisen. Außerdem werden die Toxizitätsdaten aus den Registrierungen zwar veröffentlicht, die Rechte können aber trotzdem bei Dritten liegen, wie auf der Website auch angegeben ist.
Es kann also das Einverständnis des Eigentümers notwendig sein, um diese Daten selber weiter zu verwenden. Es handelt sich somit um eine umfangreiche Quelle, aber nicht ganz ohne Hürden und auch nicht immer leicht zu lesen. [2]
Toxizitätsdaten für das Sicherheitsdatenblatt und GESTIS
Eine nationale Quelle aus Deutschland stellt die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Je nach Branche lassen sich einige Substanzen auch von dort referenzieren. Auch hier sollen die Quellen entsprechend ausgewiesen werden, eine Nutzung für den Arbeitsschutz und zur Informationsgewinnung ist gestattet. [3]
Softwareunterstützung
Ihre Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kann Sie bei der Sammlung der Daten und beim Vermeiden von Redundanzen unterstützen. In der Regel werden Toxizitätsdaten eines Reinstoffs zentral abgelegt und in den Sicherheitsdatenblättern entsprechend referenziert. So spart man sich schon einmal, diese in jedem Sicherheitsdatenblatt erneut eingeben und auf Vollständigkeit prüfen zu müssen.
In unserer Software GeSi³ ist es sowohl möglich, Stoffe mit Toxizitätsdaten der Zulieferer-SDB aus SDBcheck® zu ergänzen, als auch selbst Daten aus dem C&L-Verzeichnis zu erhalten. Die gut recherchierten Daten stehen dann unter anderem für die Einstufungsberechnung, für die Angabe im Sicherheitsdatenblatt und auch für PCN zur Verfügung.
Quellen:
[1] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.10.2021
[2] C&L-Verzeichnis der ECHA, Internetpräsenz der Europäischen Chemikalienagentur
[3] GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung