TRGS – Sind diese Regeln gleich dem Gesetz?

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) basieren auf deutschem Recht und fanden schon oft Erwähnung in unseren Blog-Beiträgen. Die technischen Regeln enthalten viele hilfreiche Informationen von der SDB-Erstellung (nationale Anforderungen) bis zum Arbeitsschutz. Doch ist das, was in den technischen Regeln steht, gleichbedeutend mit dem Gesetz? Muss man sich daranhalten? Was kommt auf jemanden zu, der sich nicht an technische Regeln für Gefahrstoffe hält?

Was sind TRGS?

Das Technische Regelwerk zum Thema Gefahrstoffe fußt auf §20 der Gefahrstoffverordnung. Die Veröffentlichung (§20 Absatz 4) ist das Ergebnis eines Teils der Aufgaben vom Ausschuss für Gefahrstoffe, der die technischen Regeln auch an den aktuellen Stand der Technik, Medizin, usw. anpasst.

Jede TRGS im Technischen Regelwerk ist mit einer dreistelligen Nummer versehen und kann anhand dieser verschiedenen Bereiche zugeordnet werden, siehe auch TRGS 001 für eine genaue Auflistung.

Besonders erwähnenswert sind hierbei die Zahlen von 900-999, die unter anderem für Beschlüsse zu Grenzwerten und Einstufungen stehen.

Muss man sich an die TRGS halten?

Zuerst muss natürlich ermittelt werden, welche technischen Regeln für den innerbetrieblichen Schutz vor Gefahrstoffen Relevanz haben. Ist das geklärt, bleibt die Frage ob man sich an die TRGS halten muss.

Nach TRGS 001 ist es nicht notwendig, die technischen Regeln zu berücksichtigen, wenn andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Doch das hat Folgen für die Dokumentation.

Weitere Dokumentationspflichten

Wenn die technischen Regeln wegen vergleichbaren Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt werden, dann muss das in der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden, siehe §6, Absatz 8, Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen: Werden die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die technischen Regeln verwirklicht, dann hält man sich automatisch auch an die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Aber man muss den technischen Regeln nicht Folge leisten, dann jedoch garantieren, dass vergleichbare Schutzmaßnahmen vorliegen. Dies hat einen höheren Dokumentationsaufwand und unter Umständen mehr Rechtfertigungsaufwand bei behördlichen Prüfungen zur Folge.

Quellen:

Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Stand 29.03.2017

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 001, Stand Dezember 2006

Webinar zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitssicherheit

Mit dem kostenfreien Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihr Arbeitssicherheits-Management auf die nächste Stufe heben.

Weitere interessante Themen

Teufelskreis Gefährdungsbeurteilung
© GeSi Software GmbH

Der Teufelskreis von Gefährdungsbeurteilungen (Teil 1)

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt es bereits seit 1996 [1]. Es schreibt vor, dass für alle Tätigkeiten, die...
Weiterlesen ⏵
Mitgeltende Gefährdungsbeurteilung erstellen
© GeSi Software GmbH

Die mitgeltende Gefährdungsbeurteilung

In meinem letzten Blog-Beitrag habe ich mich mit dem Konzept des „Magischen Dreiecks“ der Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt. Dies ist eins der Konzepte,...
Weiterlesen ⏵
Gefährdungsbeurteilungen erstellen mit dem magischen Dreieck
© GeSi Software GmbH

Das „Magische Dreieck“ der Gefährdungsbeurteilung

Mit dem FaSi-Profi unserer Software GeSi³ können Gefährdungsbeurteilungen strategisch erstellt und nachhaltig fortgeführt werden. Dafür verwenden wir verschiedene...
Weiterlesen ⏵