Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) basieren auf deutschem Recht und fanden schon oft Erwähnung in unseren Blog-Beiträgen. Die technischen Regeln enthalten viele hilfreiche Informationen von der SDB-Erstellung (nationale Anforderungen) bis zum Arbeitsschutz. Doch ist das, was in den technischen Regeln steht, gleichbedeutend mit dem Gesetz? Muss man sich daranhalten? Was kommt auf jemanden zu, der sich nicht an technische Regeln für Gefahrstoffe hält?
Was sind TRGS?
Das Technische Regelwerk zum Thema Gefahrstoffe fußt auf §20 der Gefahrstoffverordnung. Die Veröffentlichung (§20 Absatz 4) ist das Ergebnis eines Teils der Aufgaben vom Ausschuss für Gefahrstoffe, der die technischen Regeln auch an den aktuellen Stand der Technik, Medizin, usw. anpasst.
Jede TRGS im Technischen Regelwerk ist mit einer dreistelligen Nummer versehen und kann anhand dieser verschiedenen Bereiche zugeordnet werden, siehe auch TRGS 001 für eine genaue Auflistung.
Besonders erwähnenswert sind hierbei die Zahlen von 900-999, die unter anderem für Beschlüsse zu Grenzwerten und Einstufungen stehen.
Muss man sich an die TRGS halten?
Zuerst muss natürlich ermittelt werden, welche technischen Regeln für den innerbetrieblichen Schutz vor Gefahrstoffen Relevanz haben. Ist das geklärt, bleibt die Frage ob man sich an die TRGS halten muss.
Nach TRGS 001 ist es nicht notwendig, die technischen Regeln zu berücksichtigen, wenn andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Doch das hat Folgen für die Dokumentation.
Weitere Dokumentationspflichten
Wenn die technischen Regeln wegen vergleichbaren Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt werden, dann muss das in der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden, siehe §6, Absatz 8, Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Werden die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die technischen Regeln verwirklicht, dann hält man sich automatisch auch an die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Aber man muss den technischen Regeln nicht Folge leisten, dann jedoch garantieren, dass vergleichbare Schutzmaßnahmen vorliegen. Dies hat einen höheren Dokumentationsaufwand und unter Umständen mehr Rechtfertigungsaufwand bei behördlichen Prüfungen zur Folge.
Quellen:
Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Stand 29.03.2017
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 001, Stand Dezember 2006