Verbesserungen im Arbeitsschutz durch die Gefährdungsbeurteilung transparent machen

In diesem Beitrag soll es also darum gehen, wie man die Verbesserungen sichtbar machen kann, die sich durch die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ergeben haben.

Kurze Wiederholung zum Ablauf der GBU

Es hilft, sich kurz noch einmal den Ablauf einer GBU zu vergegenwärtigen:

  1. Erfassung und Bewerten der Gefährdungen und Belastungen

  1. Ableiten von Maßnahmen zur Verbesserung
  2. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen hinsichtlich der Bewertung
  3. Überprüfung der GBU, wenn sich Änderungen der Abläufe oder Tätigkeiten ergeben haben bzw. regelmäßige Aktualisierung (z.B. nach zwei Jahren)

Häufig kann man feststellen, dass die Erstellung der GBU bereits nach dem ersten Schritt endet.[1] [2]

Das ist aber nicht der Grund für die Linie an ebendieser Stelle. Der Grund dafür ist, dass dies genau die Stelle ist, an der die Gefahren- und Belastungssituation durch die erfolgte Beurteilung (üblicherweise bestehend aus Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadensschwere nach Nohl[3]) quantifiziert wird.

Quantifizierung als Schlüssel zur Transparenz

Jede einzelne Gefährdung und Belastung wird durch ihre Bewertung quantifiziert. Durch Aufaddieren sämtlicher so entstandener Bewertungen ergibt sich eine Gesamtbewertung für die jeweilige GBU. Aus der Summe aller Gesamtbewertungen jeder einzelnen GBU ergibt sich die Gesamtbewertung für das Unternehmen.

Es bietet sich also an, den zeitlichen Verlauf dieser drei Summen zu visualisieren. Dabei ist es wichtig, dass nur jeweils die gleichen Summen Gefährdungen/Belastungen, jeweilige GBU oder Unternehmen insgesamt verglichen werden.

Es liegt auf der Hand, dass es wenig sinnvoll wäre, beispielsweise die GBU für „Tätigkeit am Bildschirm“ mit der GBU „Arbeiten mit der Handkreissäge“ zu vergleichen, da letztere mit einiger Sicherheit die deutlich höhere Bewertungssumme haben dürfte.

Vorgehen

Der Vorschlag für das Vorgehen ist relativ einfach:

  • Nach Schritt 1 (siehe oben) kurz innehalten und alle Bewertungen für alle Gefährdungen / Belastungen einer GBU festhalten.
  • Anschließend die Schritte 2 und 3 sowie zu gegebener Zeit Schritt 4 durchführen, der ja nicht anderes bedeutet, als wieder mit Schritt 1 zu beginnen (selbstredend auf Grundlage des Vorhandenen).
  • Dann erneut kurz innehalten und die Bewertungen wieder festhalten. Durch die bereits erfolgten Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfungen werden nun einige Bewertungen niedriger ausfallen.
  • Visualisierung des Verlaufs der Bewertungen nach zwei oder mehreren Durchläufen.

Auch wenn es im Prinzip einfach ist, es wäre eine Menge Handarbeit. Mit einer entsprechenden Software lässt sich das natürlich automatisieren. Seit dem Erscheinen von GeSi³ Version 7.2 im Herbst 2020 erfolgt das Festhalten der Bewertungen automatisch mit jedem Versionieren einer GBU.

Falls Sie bereits GeSi³ Nutzer sind, aktualisieren Sie die Software jetzt:

ToDo in GeSi³ und Ausblick

Zusammengefasst sollten Sie Ihre GBU in folgenden Fällen versionieren:

  1. Nach Abschluss der Bewertung von Gefährdungen und Belastung
  2. Vor der erneuten Bewertung der Gefährdungen und Belastungen, die auf die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen folgt

Ab Frühjahr 2021 könnte GeSi³ die durchgeführten Verbesserungen automatisiert visualisieren. So erhalten Sie mit wenig Aufwand eine graphische Auswertung, die der Abbildung in diesem Beitrag ähnelt. Diese Grafiken belegen Ihre Fortschritte: Sie können Sie direkt für Präsentationen (z.B. für die Geschäftsführung) verwenden.

Quellen:

[1] Blog vom 9.10.2010

[2] Betriebsbefragung der GDA

[3] DGUV BGI 8703, Beurteilungen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz

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