Gefährdungs­beurteilung – Wie gut wird sie gemacht?

Im Blog der letzten Woche hatte ich schon erwähnt, dass in der 3. GDA-Periode die Gefährdungsbeurteilung (GBU) in den Mittelpunkt der Betrachtungen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern rückt. Nun ist die Gefährdungsbeurteilung ja eigentlich ein alter Hut: Mit der Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes wurde sie für Unternehmen aller Größen Pflicht – und das war 1996. Fragt man sich: Warum soll das zum Motto der einer gesamten GDA-Periode – die immerhin fünf Jahre dauert – werden?

Statistiken zur Gefährdungsbeurteilung

Nun, offensichtlich wird das Wort „Gefährdungsbeurteilung“ allzu wörtlich genommen. Es hat sich nämlich im Rahmen einer Befragung von 6.500 Betrieben ergeben, dass 52% eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben (immerhin), aber mehr als die Hälfte dieser Betriebe haben es buchstäblich bei einer Gefährdungsbeurteilung belassen. Soll heißen: Es wurden zwar durchaus Gefährdungen festgestellt, die sich auch verbessern ließen – aber Maßnahmen ergreifen oder gar deren Wirksamkeit prüfen, das blieb auf der Strecke.

Hier die genauen Zahlen: von den 6.500 Betrieben haben 52% eine GBU durchgeführt, davon haben 44% Gefährdungen festgestellt und Maßnahmen ergriffen und von diesen wiederum haben 56% auch eine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt (das waren dann aber nur noch knapp 13% der Gesamtmenge, also 833 Betriebe).

Fazit

Es ist wohl tatsächlich so, dass noch nicht jedem Betrieb bekannt ist, dass die Gefährdungsbeurteilung mit der Beurteilung der Gefährdungen erst beginnt.

Wenig verwunderlich war, dass fast alle Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten eine GBU durchgeführt hatten, von den Betrieben unter 10 Mitarbeitern aber nur 42% (wobei letzteres in Anbetracht der vielen Themen, um die sich ein Unternehmer bei Klein- und Mittelbetrieben kümmern muss, sicher schon erstaunlich gut ist). Auch wurden von den Betrieben nicht alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung einbezogen: Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung sind fast immer enthalten, soziale Beziehungen hingegen nur noch in jeder dritten Gefährdungsbeurteilung. Mit der Beurteilung von psychischen Belastungsfaktoren wird sich immer noch schwergetan.

Es gibt also noch einiges zu tun. Sowohl sollten alle Aspekte der GBU berücksichtigt werden, als auch Maßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. GeSi³ unterstützt hier auch beim Erstellen und Verwalten von Gefährdungsbeurteilungen.

Im nächsten Blog werde ich beschreiben, warum die GBU wirklich wichtig ist und was das Unternehmen davon hat.

Quellen:

GDA-Betriebsbefragung 2015

Internetpräsenz der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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