Wirksamkeitsprüfungen für GBU

Die Maßnahmen-Wirksamkeitsprüfung ist ein essentieller Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, bei der gerade in Bezug auf die Arbeitssicherheit gerne an die Begehung durch zum Beispiel die Sicherheitsfachkraft gedacht wird. Doch auch andere Formen der Wirksamkeitsprüfung sind in der Praxis im Einsatz.

Was macht die Wirksamkeitsprüfung für GBU so wichtig?

Kurz gesagt: Anhand des Ergebnisses der Maßnahmen-Wirksamkeitsprüfung kann entschieden werden, ob die vorhandenen Maßnahmen noch ausreichen, um den Gefährdungen wirksam entgegenzuwirken.

Wirksamkeitsprüfungen werden auch in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die Welt der Arbeitssicherheit bleibt nach der ersten Wirksamkeitsprüfung ja nicht stehen – im Laufe der Zeit können sich neue Erkenntnisse, zum Beispiel durch technischen Fortschritt, ergeben.

Ein Verfahren, für das es zum Zeitpunkt der Installation keine wirtschaftlich sinnvollen Alternativen gab, kann mit der Zeit trotzdem durch neuere, für die Tätigkeit weniger gefährliche Technologie ersetzt werden. Zum Beispiel kann mit Hilfe von Radioaktivität der Becken-/Kesselfüllstand ermittelt werden. Es gibt aber mit optischen Messmethoden und Schallmessung bereits den Umständen entsprechend weniger gefährliche Methoden, um den Füllstand zu überwachen.

Begehung und was gibt es noch?

Wie bereits erwähnt, ist die Begehung nur eines der möglichen Mittel, Tätigkeiten und Geräte auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Weitere zusätzliche Möglichkeiten sind Arbeitsplatzmessungen, wie Luftproben, oder Wartungszyklen. Kontrolle und Prüfung von Reinigungs- und Wartungsplänen sind auch eine Form der Wirksamkeitsprüfung. Eine Auflistung mit weiteren Beispielen aus den Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen finden sich in den TRGS 500 der BAuA, Nummer 11. [1]

Ein Beispiel aus meiner Praxis: Als ich im Klärwerk arbeitete, wurden die Gaswarngeräte an einer zentralen Stelle ausgegeben und nach dem Verlassen der kritischen Anlagenteile wieder zur Wartung, Pflege und Ladung dort abgegeben. Zusätzlich wurden auch die Einführungen in die Nutzung der Gaswarngeräte an diesem Ort durchgeführt. Wenn ein Gaswarngerät irgendwo anders alleine herumstehen würde, dann fällt es sofort auf.

Quellen:

[1]        TRGS 500, Internetpräsenz der BAuA, aufgerufen am 12.09.2022

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