Bei der Reproduktionstoxizität finden sich in den Gefahrenhinweisen immer wieder die Buchstaben F und D, groß und kleingeschrieben, zu zweit oder einzeln. Aber nicht alle Gefahrenkategorien haben dieses Phänomen – nur H360 und H361. Der Grund dafür ist, dass die Reproduktionstoxizität unbedingt zwei verschiedene Wirkungen mit den zwei Kategorien Repr. 1 und Repr. 2 in einem Gefahrenhinweis unterbringen möchte. Lact. – die Laktation, auch Kategorie der Reproduktionstoxizität – hat einen besonderen Status.
Zur Erklärung der Reproduktionstoxizität
Die Reproduktionstoxizität wird weiter unterteilt in ihre Wirkung:
Beeinträchtigung der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit (engl. fertility, Buchstabe F).
Beeinträchtigung der Entwicklung (engl. development, Buchstabe D).
So kommen die Buchstaben F und D ins Spiel.
Laktation belegt eine eigene Gefahrenkategorie und wird getrennt von Repr. 1 und 2 bewertet und eingestuft. Ein Stoff oder Gemisch kann dementsprechend sowohl einen der Gefahrenhinweise H360/H361 als auch H362 für Laktation beinhalten.
Die Einstufung in die vorhandenen Gefahrenkategorien
Die Einstufung in die vorhandenen Gefahrenkategorien Repr. 1A, 1B und 2 erfolgt für beide Wirkungen, da diese getrennt voneinander betrachtet werden. Dies spiegelt sich auch in den Gefahrenhinweisen und deren Kodierung wider. Neben den allgemeinen Hinweisen H360 und H361 gibt es die Gefahrenhinweise mit einer Differenzierung in ihrer Wirkung, dargestellt mit den Buchstaben F für Beeinträchtigung der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit und D für Beeinträchtigung der Entwicklung. Großbuchstaben bedeuten hierbei eine Einstufung in Kategorie 1 und Kleinbuchstaben eine Einstufung in Kategorie 2. Es sollen die Wirkungen, wenn bekannt, im Gefahrenhinweis mit angegeben werden.
Beispiel 1: H360FD bedeutet: „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.“ Also jeweils eine Einstufung in Kategorie 1. In der Regel wird der Buchstabe F immer als erstes hinzugefügt, außer im folgenden Beispiel.
Beispiel 2: H360Df bedeutet: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Hier hat die Entwicklungsbeeinträchtigung Kategorie 1 und die Beeinträchtigung der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit Kategorie 2.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung Stand 01.06.2015, Teil 3, 3.7 sowie Anhang VI, Kodierungen der Gefahrenhinweise (1.1.2.1.2.)