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Informationsermittlung zur Substitution

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Dem Thema Substitution habe ich mich bereits in früheren Blog-Beiträgen ausführlich gewidmet. So können Sie hier nachlesen, was es mit dem Spaltenmodell auf sich hat oder was die TRGS 600 [1] allgemein zum Thema Substitution vorgibt. Heute möchte ich darauf eingehen, welche Hilfen es für die Informationsermittlung zur Substitution gibt.

Informationsquellen der TRGS 600

Die Verpflichtung zur Substitutionsprüfung ist in der Gefahrstoffverordnung [2] definiert. Die TRGS 600 geht genauer darauf ein, was das bedeutet, was zu beachten ist und wie bei der Substitutionsprüfung vorgegangen werden kann. Glücklicherweise unterstützt die TRGS 600 auch bei der Informationsermittlung zur Substitution und führt einige Quellen auf, die Hilfestellung bieten.

Verweis auf andere TRGS

Zunächst nennt die TRGS 600 andere TRGS, die herangezogen werden können. Insbesondere wird auf TRGS 500 ff. und TRGS 600 ff. verwiesen, in denen Angaben zu Ersatzstoffen gemacht sind. Die TRGS 608 beispielsweise beschäftigt sich speziell mit der Anwendung von Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen. Es gibt also allgemeinere TRGS, die zu Ersatzstoffen informieren, aber auch sehr spezielle TRGS für bestimmte Stoffe in gezielten Anwendungen.

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Branchen- und tätigkeitsspezifische Hilfestellungen

In vielen Branchen gibt es auch sehr spezifische Leitfäden und Hilfen, die verwendet werden können. Genannt werden zum Beispiel DGUV-Informationen oder Regelungen von Unfallversicherungsträgern. So gibt es beispielsweise eine Datenbank für Wasch- und Reinigungsmittel um Offsetdruck.

Sicherheitsdatenblatt

Die wichtigste Quelle für Informationen zu einem Gefahrstoff selber ist natürlich das Sicherheitsdatenblatt. Hier finden sich die Einstufung und Kennzeichnung, enthaltene Inhaltsstoffe und Verweise auf benötigte persönliche Schutzausrüstung. In Bezug auf Substitution können in Abschnitt 7.3 Branchenregelungen genannt sein, zum Beispiel der GIS-Code.

Weitere Quellen zur Informationsermittlung

Die TRGS 600 nennt neben diesen genauer definierten Anlaufstellen auch noch beispielsweise die Möglichkeit, Informationen aus Netzwerken mit anderen Unternehmen einzuholen oder andere Regelungsbereiche zu durchstöbern. Auch ein Blick zu anderen Branchen kann hilfreich sein. Ein bestimmter Gefahrstoff kann schließlich auch in verschiedenen Branchen zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden.

Fazit

Die Substitution von Gefahrstoffen ist ein komplexes Thema. Die TRGS 600 hilft jedoch nicht nur mit Informationen zur Prüfung selbst, sondern auch mit gezielten Tipps, wie den hier vorgestellten Informationsquellen. Mit einer Gefahrstoff-Software, wie unserem GefStoff-Profi, können Sie die rechtlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung gut umsetzen. Auch Hilfestellungen zur Substitution, wie das Spaltenmodell, sind in GeSi³ implementiert und bieten Ihnen Unterstützung.

 

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 600, Fassung 27.07.2020, Internetpräsenz der BAuA

[2]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung), Stand Juli 2021

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