Anerkennung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Willkommen zum viertel Teil der Serie „Erfolg der Prävention sichtbar machen“ – Anerkennung im Arbeits-und Gesundheitsschutz erhalten!

Der erste Teil führte hin zu dem Thema „Erfolg der Prävention“ sichtbar machen. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass – völlig zu Unrecht – wenig Ruhm und Ehre mit dem Thema „Arbeitsschutz“ verbunden ist.

Im zweiten Teil der Serie habe ich einen Ansatz beschrieben, wie sich der Erfolg im Arbeitsschutz mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung (GBU) messbar machen lässt.

Im dritten Teil der Serie ging es um die Bedeutung des Networkings.

Grundgedanke: Anerkennung im Arbeits- und Gesundheitsschutz muss man sich verdienen

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Das weiß im Grunde auch der Arbeitgeber und vernünftiger Weise wird er auch immer betonen, dass dieses Thema sehr wichtig ist. Dennoch fühlt es sich häufig wie ein Lippenbekenntnis an.

Der Arbeitgeber weiß, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz „zu machen“ ist, einen wirklichen Beitrag für das Unternehmen erkennt er jedoch nicht direkt. Entsprechend fällt auch die Anerkennung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aus.

1) Kompetenz zeigen

Dazu gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Natürlich sollte jede im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortliche Person die einschlägigen Vorschriften kennen, interpretieren und anwenden können. Kompetenz zeigt sich auch darin, dass die Gefährdungsbeurteilung (GBU) gut konzipiert und stringent vorangebracht, umgesetzt und abgeschlossen wird. Mit einer guten GBU werden viele unterschwellige Fragestellungen transparent gemacht und oft auch einer Lösung zugeführt.

Sie wollen wissen, wie Sie einfach und rechtssicher Gefährdungsbeurteilungen erstellen?

2) Die eigene Einstellung und Haltung

Das ist nicht selbstverständlich, daher sollte man sich vergegenwärtigen, dass man selbst eine wichtige Rolle im Unternehmen hat. Wenn dies vielleicht nicht jeder so sieht, ändert das nichts an der Bedeutung und dem Stellenwert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Stabsstelle, es besteht ein direkter Draht zum oberen Management. Das ist auch die Haltung aus der heraus gehandelt wird. Häufig ist es dafür hilfreich, sich vom Geschäftsführer direkt einen bestimmten Auftrag für die eigene Tätigkeit geben zu lassen.

Und schließlich: Ob man selbst wirklich aus innerer Überzeugung für eine Sache steht oder nicht, das spürt die Umgebung unweigerlich und handelt entsprechend.

3) Selbst Anerkennung zeigen

Anerkennung beruht auf Gegenseitigkeit. Im Blog-Beitrag zum Networking wurde die Bedeutung des Netzwerkes beschrieben.

Zeigen Sie denjenigen Personen gegenüber Ihre Dankbarkeit und damit Ihre Anerkennung, die Sie beispielsweise bei der Erstellung und Umsetzung der GBU erfolgreich unterstützt haben.

Personen oder Prozessen, denen gedankt und die anerkannt werden, geben diesen Dank und Ankerkennung ihrerseits häufig auch zurück bzw. an anderer Stelle weiter.

4) Positionieren

Positionieren Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz an möglichst vielen Stellen. In so mancher Agenda einer Tagesordnung könnte auch ein Aspekt aus der GBU oder einfach nur aus dem Fachwissen des Experten mit einfließen – wenn es denn erkannt würde. Das fängt beim Einkauf an und ist auch bei organisatorischen Veränderungen wie Veränderungen des Workflow oder Umbaumaßnahmen nicht zu Ende.

5) Den Rahmen kennen

Selbstverständlich wird nicht an allen Stellen maximale Begeisterung und Zustimmung zu finden sein, wenn das Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ zusätzlich eingebracht wird. Man kann es auch nicht jedem recht machen. Bleiben Sie authentisch, stehen Sie für Ihre Sache und bringen Sie sich selbstbewusst an allen Stellen sein, die Sie für wichtig erachten. Verschiedentlich wird das ungewohnt sein – Respekt und Anerkennung muss man sich erarbeiten!

Fazit

Anerkennung resultiert aus Kompetenz, innerer Haltung und dem entsprechenden Auftreten. Zur Performance gehört zwingend auch die Wertschätzung und der Respekt gegenüber allen interessierten Parteien, selbst wenn diese (noch) zögerlich sein sollten.

Webinar zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitssicherheit

Mit dem kostenfreien Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihr Arbeitssicherheits-Management auf die nächste Stufe heben.

Weitere interessante Themen

Ende der Übergangsfrist: Ab 2025 gilt die PCN-Pflicht für alle gefährlichen Gemische
© GeSi Software GmbH
PCN

Ende der Übergangsfrist: Ab 2025 gilt die PCN-Pflicht für alle gefährlichen Gemische

Die Europäische Produktmitteilung (Poison Centres Notification – PCN) ist für viele Hersteller, Formulierer und Händler bereits fest etabliert. Trotzdem...
Weiterlesen ⏵
Wie Sicherheitsdatenblätter übersetzt werden
© GeSi Software GmbH

Wie Sicherheitsdatenblätter übersetzt werden

Jeder hat wahrscheinlich schon einmal unfreiwillig komisch übersetzte Anleitungen gesehen. Trotzdem ist es wichtig und im Fall von Sicherheitsdatenblättern...
Weiterlesen ⏵
Teufelskreis Gefährdungsbeurteilung
© GeSi Software GmbH

Der Teufelskreis von Gefährdungsbeurteilungen (Teil 1)

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt es bereits seit 1996 [1]. Es schreibt vor, dass für alle Tätigkeiten, die...
Weiterlesen ⏵