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Substitutionsprüfung und die Gefahrstoffverordnung

Substitutionsprüfung und die Gefahrstoffverordnung

© fotomek - Fotolia.com

Wenn bei Tätigkeiten Gefahrstoffe ins Spiel kommen, entstehen zusätzliche Pflichten. Es wird gesetzlich verlangt, Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko durch den Umgang mit Gefahrstoffen minimieren oder idealerweise dafür zu sorgen ist, dass gar kein Risiko entsteht. Dafür gibt es die gesetzliche Verpflichtung, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, mit deren Hilfe die möglichen Gefährdungen durch Tätigkeiten bewertet werden können.

Was ist eine Substitutionsprüfung?

In der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) wird im Rahmen der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (§6) unter anderen Aspekten verlangt, dass Möglichkeiten der Substitution, also dem Austausch des bestehenden Verfahrens, in Erwägung gezogen werden.

Die Substitutionsprüfung soll verschiedene Alternativen in Betracht ziehen, die die Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter vermeidet oder minimiert. Die zum Vergleich heranziehbaren Alternativen sind vielfältig und weitreichend. Es könnte zum Beispiel durch einen Ersatzstoff ein geringeres Gesamtrisiko erzeugt werden, oder durch technische Schutzmaßnahmen der Umgang sicherer gemacht werden. Wie Sie eine Substitutionsprüfung durchführen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Unsere Software für Gefahrstoffmanagement GefStoff-Profi unterstützt Sie bei einer professionellen Substitutionsprüfung. Fordern Sie jetzt Ihre kostenfreie Testversion an.

Sicherheitsdatenblätter nach TRGS 400 prüfen

Wann wird eine Substitutionsprüfung verlangt?

Immer dann, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorliegen und deswegen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, die über die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach §8 der Gefahrstoffverordnung hinausgehen. Genaueres hierzu erfahren Sie auch in unserem kostenfreien Webinar zum Thema Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen – hier geht es zur Anmeldung.

Quellen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 03.02.2015;

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 600, August 2008;

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400, Dezember 2010;

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