Bei Tätigkeiten in Betrieben wird eine Betriebsanweisung bei Gefahrstoffen benötigt, um die Beschäftigten zu informieren. Doch was ist gesetzlich gesehen verpflichtend Teil der Betriebsanweisung und welche Erleichterungen können verwendet werden?
Die Gesetzesgrundlage der Betriebsanweisung bei Gefahrstoffen
Betriebsanweisungen werden durch mehrere gesetzlichen Vorgaben verpflichtend für unterschiedliche Bereiche des Arbeitsschutzes. Für Gefahrstoffe sind die Notwendigkeit und der Inhalt der Betriebsanweisung durch die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) beschrieben.
Allgemein ist die Betriebsanweisung eine von mehreren Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung ergeben können. Sie ist Teil der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten (§14, GefStoffV). Mehr zum Thema Gefahrstoffe hier.
Gesetzlich verpflichtender Inhalt
Nach Gefahrstoffverordnung muss die Betriebsanweisung folgende Eigenschaften und Inhalte haben:
- Vorliegen in schriftlicher Form
- Vorliegen in einer Sprache, die der Beschäftigte versteht
- Zur Verfügung gestellt vor Beginn der Tätigkeit
- Information über vorhandene oder entstehende Gefahrstoffe
- Informationen über die daraus möglicherweise resultierenden Gefährdungen
- Angemessene (Vorsichts-)Maßnahmen zum eigenen Schutz und Schutz anderer
- Maßnahmen bei Störungen und Unfällen
- Informationen für Rettungsmannschaften
Die genaue Auflistung wird in der Gefahrstoffverordnung §14 beschrieben.
Mögliche Erleichterungen
Zwei große Erleichterungen bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 555.
Zum einen wird eine klare Abschnittsstruktur vorgegeben, an die sich flächendeckend gehalten wird. So können Beschäftigte sich leicht in jeder Gefahrstoff-Betriebsanweisung wieder zurechtfinden.
Nach TRGS 555 können Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit ähnlichen Gefahren und vergleichbaren Schutzmaßnahmen zu einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Das erleichtert auch den Beschäftigten die Informationsbeschaffung. Mehr zur TRGS haben wir in diesem Blog-Artikel für Sie.
Quellen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 555, Betriebsanweisung und Information von Beschäftigten, Stand 20.04.2017