Wie schon in den zwei vergangenen Jahren hat auch 2021 wieder PCN-Aktualisierungen mit sich gebracht. Den Überblick zu behalten, was sich warum geändert hat, ist nicht mehr so einfach. Deswegen beginne ich mit einer Aufzählung der Änderungen, sortiert danach, was an der europäischen Produktmitteilung (PCN) überhaupt einzeln aktualisiert werden kann.
PCN – ein Format? Nicht ganz
Wie der Name schon vermuten lässt, kann sich natürlich das PCN-Format ändern, also die Art, wie Ihre Dossiers abgespeichert und für die ECHA und Giftinformationszentren zur Verfügung gestellt werden. Aber neben dem PCN-Format können sich noch andere Programme und Formate ändern, die direkt Einfluss auf Ihre Gemisch-Mitteilungen haben.
PCN-Format und IUCLID
Das PCN-Format ist Teil von IUCLID 6. Es handelt sich um ein Programm zur Übertragung von Daten an die ECHA, wie PCN (Gemische melden) oder SCIP (Erzeugnisse melden). Aus diesem Grund wird das PCN-Format zusammen mit dem IUCLID-6-Format in der Regel einmal jährlich Ende Oktober aktualisiert.
Grundlage der Änderungen sind unter anderem die gesetzlichen Vorgaben. Diese sind in der CLP-Verordnung, Artikel 45 und Anhang VIII festgelegt [1]. Änderungen finden über Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) statt.
Zusätzlich zu den Anpassungen für die gesetzlichen Anforderungen wurde ein neuer Status für Produkte eingeführt. Es ist mit diesen PCN-Aktualisierungen möglich, für bestimmte Produktbezeichnungen anzugeben, dass diese in bestimmten Ländern nicht mehr vertrieben werden. Die Angabe ist freiwillig.
Validation Rules
Neben Gesetz und Format können auch die automatischen Überprüfungsregeln beim Mitteilen (Validation Rules) geändert werden. Jedes Mal, wenn Sie ein PCN-Dossier an das ECHA-Portal schicken, werden diese Validation Rules geprüft und können bei Fehlern auch zu einer automatischen Ablehnung der Mitteilung führen.
Die Validation Rules wurden ebenfalls hauptsächlich an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Auch die Deaktivierung von PCN-Dossiers und die Angabe von nicht mehr belieferten Ländern hat für zusätzliche Regeln / Ausnahmen gesorgt.
Das Europäische Produktkategorisierungssystem
Nach Artikel 45 der CLP-Verordnung gibt es auch eine statistische Erfassung von Daten, die anhand der Produkteinteilung in das Europäische Produktkategorisierungssystem (EuPCS) vorgenommen wird. Die Kategorien werden von der ECHA festgelegt. Die Kategorien sind vollständig übersetzt für den gesamten Rechtsraum und wurden bisher zweimal angepasst.
System-to-System-Übertragung
Die mit Abstand am häufigsten genutzte Möglichkeit zur Übertragung von Mitteilungen ist die direkte Übertragung vom eigenen Software-System zum ECHA-Portal. Die Schnittstelle heißt „System-to-System“, oder kurz S2S und wird unter anderem auch von unserer Software GeSi³ zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und PCN verwendet.
Für die Nutzung von System-to-System müssen spezielle S2S-Schlüssel beantragt und erstellt werden. Die größte Neuerung im neuen S2S-Format ist die Erweiterung, diese Schlüssel ausschließlich personenbezogen zu erstellen.
Im alten System wurden alle Mitteilungen in das Portal unter dem Namen der Firma übertragen. Werden mit dem neuen System Schlüssel erstellt, dann wird bei der Übertragung angegeben, welcher ECHA-Account-Nutzer die Mitteilung übertragen hat. Wenn Sie also eine PCN aktualisieren und bereits einen neuen Schlüssel haben, dann wird Ihr eigener Nutzername erscheinen, obwohl bei den vorherigen Dossiers nur die Firma zu sehen ist.
Weitere ECHA-Dienste
Alle weiteren Einflüsse auf die PCN-Mitteilungen fasse ich unter dem Begriff „ECHA-Dienste“ zusammen. Hierzu gehört zum Beispiel die bereits erwähnte Berechtigung, S2S-Schlüssel zu erzeugen. Das ECHA-Submission-Portal selbst ist ebenfalls entscheidend für die PCN (logisch).
Zum Beispiel ist es technisch zwar schon vorgesehen, PCN-Dossiers als inaktiv zu deklarieren, aber erst nach Anpassungen im Portal ist diese Funktion nutzbar. In naher Zukunft können Sie also fehlerhafte Dossiers direkt deaktivieren – diese werden dann zwar weiterhin in der Datenbank geführt, aber nicht berücksichtigt.
Der Vorteil: Sie können ein fehlerhaftes Dossier deaktivieren und korrigiert erneut hochladen, ohne weitere Folgen, wie zum Beispiel, dass ein neuer UFI vergeben werden muss.
Quellen:
[1] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 10.05.2021
Allgemein: Internetpräsenz der ECHA, insbesondere Poison Centres und IUCLID, zuletzt abgerufen am 19.11.2021