Sowohl die europäische Produktmitteilung (PCN) als auch das Sicherheitsdatenblatt (SDB) informieren über Gefahren von Gefahrstoffen, aber mit unterschiedlichen Zielen. Trotzdem gibt es viele Gemeinsamkeiten, weswegen die PCN- und SDB-Erstellung gut zusammengefasst werden kann und sogar in manchen Aspekten identisch sein muss.
Ziel des Sicherheitsdatenblatts
Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Verpflichtung, die sich aus Titel IV der REACH-Verordnung ergibt [1]. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen aus den Stoffregistrierungen der Reinstoff-Hersteller und weitere Informationen, die sich entlang der Lieferkette ergeben.
Das SDB informiert sowohl Formulierer für die Herstellung eigener Produkte aus den zugekauften Gemischen, als auch gewerbliche Verbraucher als Grundlage für deren Arbeitssicherheit.
Ziel der Europäischen Produktmitteilung
Die PCN ist wiederrum eine Verpflichtung, die sich aus Artikel 45 der CLP-Verordnung ergibt [2]. In erster Linie sollen Informationen über gefährliche Produkte mitgeteilt und von den Mitgliedsstaaten gesammelt sowie an Informationsstellen weitergegeben werden. Es handelt sich also um die Grundlage für die Giftinformationszentren und den Giftnotruf.
Zusätzlich werden die Produkte kategorisiert (EuPCS) und dürfen zum Zweck der Analyse zur Ermittlung an Bedarf für verbesserte Risikomanagementmaßnahmen verwendet werden (Artikel 45, (2), b)).
Gemeinsam genutzte Informationen
Interessanterweise werden für die PCN ja auch Informationen benötigt, die sich im Sicherheitsdatenblatt wiederfinden. Allen voran die Einstufung und Kennzeichnung (Abschnitt 2), sowie die Beschreibung toxikologischer Effekte auf den Menschen (Abschnitt 11).
Es ist für diese Daten essentiell, dass es keine Abweichungen zwischen dem Sicherheitsdatenblatt und der PCN gibt. Änderungen im Abschnitt 11 und damit neue / aktualisierte Erkenntnisse zur Toxizität sind folglich ein Grund für die Aktualisierung der PCN. Für solche und ähnliche Aktualisierungen gibt es auch die Möglichkeit, die eigene PCN zu aktualisieren (Update ohne signifikante Änderung der Rezeptur).
Gemeinsame Grundlage
Neben den direkt gemeinsam genutzten Daten, ist die Datengrundlage für Gemisch-Sicherheitsdatenblätter und PCN dieselbe. Für beide werden genaue Rezeptur-Daten und Einstufungsinformationen der enthaltenen Stoffe und Gemische benötigt.
Das Sicherheitsdatenblatt bietet hierzu an manchen Stellen größere Freiheiten, enthält aber auch mehr Informationen in anderen Bereichen, wie Entsorgung und Gefahrgut-Informationen.
Fazit
Für die Sicherheitsdatenblatt-Erstellung ist es meistens schon ab einer geringen Anzahl sinnvoll, zu automatisieren. Größere Mengen an Produkten lassen sich nur noch sinnvoll über eine spezialisierte Software erzeugen und aktuell halten. Mit den PCN verhält es sich ähnlich – wegen der gemeinsamen Datenquelle und der zum Teil identischen Informationen lohnt sich folglich die Nutzung der bereits vorhandenen Daten für das Sicherheitsdatenblatt. Die erneute Eingabe der Informationen über die von der ECHA angegebenen Plattform (IUCLID) ist möglich, aber nur eher bei geringeren Datenmengen gut praktikabel. Besuchen Sie gerne unser kostenfreies Webinar zu PCN, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Quellen:
[1] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.03.2022
[2] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 10.05.2021