Rolle der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in REACH und GHS CLP

Im Zusammenhang mit dem Gefahrstoffrecht auf europäischer Ebene hört man immer wieder von der „Agentur“ oder der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Doch was bedeutet dieser Zusammenhang eigentlich?

ECHA und die REACH-Verordnung

Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine klare Verbindung zur REACH Verordnung. Diese Verbindung steckt schon im Namen: „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, […]“. Die Agentur wird in Titel X der REACH-Verordnung beschrieben. Es ist also in der Verordnung festgelegt, dass eine europäische Chemikalienagentur errichtet wird und wie diese zusammengesetzt ist.

Aufgaben der ECHA im Bereich REACH und GHS CLP

Die Europäische Chemikalienagentur sammelt, bewertet und informiert über die Gefährlichkeit von Chemikalien in Bezug auf die Gesundheit der Menschen und auf den Schutz der Umwelt. Um diese Tätigkeiten durchführen zu können, werden Chemikalienhersteller mit einbezogen. Unternehmen sind verpflichtet, die Gefahren ihrer Chemikalien, die in Verkehr gebracht werden, an die ECHA zu übermitteln. Gleiches gilt für Importeure, die Gefahrstoffe einführen möchten. Mehr zu den Pflichten und Regelungen für die Vermittlung von Sicherheitsdatenblättern erfahren Sie hier.

Außerdem stellt die Agentur Leitfäden zur Verfügung, um es Unternehmen zu erleichtern, Gefahrstoffe zu erkennen und richtig mit diesen umzugehen.

Vorteile für die Hersteller und Nutzer von Gefahrstoffen

Die europäische Chemikalienagentur stellt die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung) digital zur Verfügung. Für einen Teil der gelisteten Stoffnamen können Übersetzungen in die verschiedenen europäischen Sprachen eingesehen werden. Es werden ebenfalls weitere Listen über besonders besorgniserregende Stoffe geführt.

Über die Internetpräsenz stellt die ECHA Leitfäden zur Beurteilung von Gemischen zur Verfügung, die nachgeschalteten Anwendern helfen, ihre Produkte ordnungsgemäß nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) einzustufen. Außerdem kann die Einstufung für registrierte Reinstoffe eingesehen werden, was eine Plausibilitätsprüfung von Stoffeinstufungen ermöglicht.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (engl. REACH Regulation), kondoslidierte Fassung, Stand 11.10.2016

Internetpräsenz der Europäischen Chemikalienagentur

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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