Wann lohnt sich der Einsatz von bridging principles?

Der Einsatz von bridging principles (DE: Übertragungsgrundsätze) führt nicht immer zu einem besseren Ergebnis als die Einstufungsberechnung. Sogar in derselben Gefahrenkategorie kann unter gewissen Umständen mal die eine, mal die andere Methode das günstigere Ergebnis für die Gemischeinstufung liefern.

Letzte Woche wurden mehrere Übertragungsgrundsätze vorgestellt. In diesem Beitrag werden Fälle beschrieben, bei denen sich das Verwenden der bridging principles als Alternative für die Gemischeinstufung lohnt.

Lohnenswerte Anwendungen – ein Blick auf die Konzentration

Übertragungsgrundsätze lohnen sich vor allem dann, wenn das neue Gemisch wenig vom bereits eingestuften Ursprungsgemisch abweicht. Das liegt daran, dass viele Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren bei der Bestimmung über die Berechnungsmethode konzentrationsabhängig sind.

Hier lohnt sich der Einsatz von bridging principles

Bei der Bestimmung von einigen Gefahrenkategorien werden zusätzliche Stoffdaten verwendet und entsprechend Sicherheiten in der Bestimmung vorgegeben, die die Einstufung nach dem Berechnungsverfahren schärfer machen können.

Betroffen hiervon sind typischerweise Berechnungsmethoden bei der akuten Toxizitätsbestimmung und bei der Bestimmung der Gewässergefährdung. In beiden Fällen werden Toxizitätsdaten für die Berechnung herangezogen, die zu einer schärferen Einstufung führen können, als das ursprüngliche Gemisch. Eine Argumentation über die Übertragungsgrundsätze kann hier also vorteilhaft sein und ist legitim.

Hier lohnt sich der Einsatz von bridging principles nicht

Die meisten Konzentrationsgrenzen für die Berechnungsmethoden liegen zwischen 0,1 und 10% – mit Ausnahmen. Wird also stark verdünnt, könnte die Einstufung über die Berechnungsmethode weniger streng ausfallen.

Zum Beispiel kann aus einer Einstufung als schwere Augenschädigung (Kategorie 1) zu Augenreizung (Kategorie 2) werden, wenn der Stoff auf unter 3% verdünnt wird. Wenn der betroffene Inhaltsstoff jedoch kaum verdünnt wird (90% Konzentrationsanteil), ergibt die Berechnungsmethode ebenfalls wieder Kategorie 1.

Zusammenfassung

Unabhängig davon, welche Bewertungsmethoden für die Einstufung von Gemischen nach CLP-Verordnung verwendet werden, geht es darum, vor ausgehenden Gefahren zu informieren und Anwendern die Möglichkeit zum richtigen Schützen zu geben. Erfahrungen im Umgang entlang der Lieferkette oder experimentelle Untersuchungen von Teilen des Gemischs oder dem gesamten Gemisch können wichtige Entscheidungshilfen liefern, um eine schärfere oder weniger strenge Einstufung zu rechtfertigen.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.01.2017

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Philip Stefl
M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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